Betriebsanleitung | FORTIS | R4
Farmtech d.o.o.
A. Produkthaftung
Die Produkthaftpflicht verpflichtet Hersteller bzw. Wiederverkäufer beim Verkauf von Geräten die
Betriebsanleitung zu übergeben und den Kunden (Halter) an der Maschine unter Hinweis auf die
Bedienungs-, Sicherheits- und Wartungsvorschriften einzuschulen. Für den Nachweis, dass die
Maschine und die Betriebsanleitung ordnungsgemäß übergeben worden sind, ist eine Bestätigung
notwendig. Zu diesem Zweck muss das Formular "Übergabeprotokoll und Garantiekarte" in
dreifacher Ausfertigung ausgefüllt werden. Dieses Formular wird vom Wiederverkäufer und vom
Kunden unterzeichnet. Das Dokument A ist unterschrieben an die Herstellerfirma Farmtech d.o.o.
einzusenden. Das Dokument B verbleibt beim Wiederverkäufer, welcher die Maschine übergibt und
Dokument C verbleibt beim Kunden (Halter).
Ein Sachschaden im Sinne des nationalen Produkthaftungsgesetzes ist ein Schaden, der durch eine
Maschine entsteht, nicht aber an dieser entsteht.
Unternehmerische Sachschäden im Sinne der Produkthaftungsgesetze sind von der Haftung
ausgeschlossen, die Haftung bezieht sich somit ausschließlich auf Personen.
Achtung! Auch bei späterer Weitergabe der Maschinen durch den Erstkunden (Halter) muss die
Betriebsanleitung mitgegeben werden und der Übernehmer der Maschine muss, unter Hinweis auf
die genannten Vorschriften, eingeschult werden.
Bevor der FORTS das Werk verlässt, wird er einer sorgfältigen Prüfung unterzogen, damit er in
einwandfreiem Zustand in den Besitz unserer Kunden (Halter) gelangt. Bitte überprüfen Sie deshalb
sofort nach Auslieferung, ob Versandschäden festzustellen sind. Beanstandungen müssen
unverzüglich dem Spediteur und dem Wiederverkäufer gemeldet werden.
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