Durchführung der Messung
2.4. Besonderheiten bei Substanzen, die mit Apo-Ident
nicht prüfbar sind
Nicht identifizierbar: Substanzen, die mit Apo-Ident nicht identifiziert
werden können, z.B. weil sie im NIR keine ausreichende Signatur
aufweisen, werden sofort nach (Teil-)Eingabe der Bezeichnung
markiert (es befindet sich ein roter Punkt vor dem Namen, nach der
Eingabe färbt sich das Suchfeld rot, es erscheint ein Hinweisfenster).
Für eine Identifikation dieser Substanz ist eine andere Prüfmethode
erforderlich. Über die Apo-Ident Software kann dennoch ein Protokoll
ohne Messung erstellt werden. Klicken Sie dafür auf <OK> und ver-
vollständigen Sie die Pflichtangaben zur Substanz.
Eingabe der Identitätsprüfung über die Software
Die Eingabe der Methode der Identitätsprüfung und des Prüfungs-
ergebnisses in die Software ist über
Identitätsprüfung
möglich.
Liegt das Ergebnis der Identitätsprüfung zum Zeitpunkt der Protokoll-
erstellung bereits vor, kann dieses über das Anklicken des Kontroll-
kästchens <Entspricht> im Fuß des Dialogfeldes dokumentiert wer-
den. Mit <Schließen> werden Ihre Eingaben übernommen.
Die Texteingabe und das Abschlussergebnis erscheinen dann direkt
auf dem Protokoll (siehe auch Abschnitt 2.3.)
Handschriftliche Eintragung des Ergebnisses auf dem gedruck-
ten Protokoll
Wird die Identitätsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt,
werden die Methode und das Abschlussergebnis der Prüfung nach-
träglich auf dem ausgedruckten Protokoll notiert. Das Kontrollkäst-
chen <Entspricht> wird in der Software nicht angeklickt.
Exkurs „Einstellungen zur Identitätsprüfung": Die Identitäts-
prüfung bei nicht identifizierbaren Substanzen ist als Pflichtfeld vorein-
gestellt. Diese Einstellung können Sie jederzeit ändern. Wählen Sie
dafür unter <Einstellungen> den Punkt <Einstellungen zum Proto-
koll> und entfernen Sie das Häkchen bei „Ergänzende Prüfung als
Pflichtfeld".
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