Benetzen Sie Bauteile aus Kunststoff (Boden-
wanne, Abgasanlage, Schläuche, Dichtungen
usw.) nicht mit Ölen, Lösungs- oder Reini-
gungsmitteln sowie sonstigen, chemischen
Stoffen.
Arbeiten an den elektr. Anlagen dürfen nur
nach sicherer Trennung vom Netz und nur von
einer Elektrofachkraft ausgeführt werden. Prü-
fen Sie vor Arbeitsbeginn an elektrischen Ge-
räten immer deren Spannungsfreiheit! Be-
schädigte, angeschmorte, durchgescheuerte
Kabel sowie lose, undichte Kabelanschlüsse
sind sofort von einer Elektrofachkraft auszu-
wechseln.
Verwenden Sie nur Originalsicherungen mit
der entsprechenden Stromstärke.
2.4 Sicherheitseinrichtungen
WARNUNG!
Eine Inbetriebnahme des Kessels ohne
oder mit nicht bestimmungsgemäß funktio-
nierenden
Sicherheitseinrichtungen
nicht zulässig.
2.4.1 Wasserseitige Sicherheitseinrichtung
Die Sicherheitseinrichtungen gemäß DIN 4751,
Teil 2, als Sicherheitsventil, Wassermangelsi-
cherung, Strömungswächter, Sicherheitstem-
peraturbegrenzer und Temperaturregler sind
detailliert beschrieben.
2.4.2 Abgasseitige Sicherheitseinrichtung
Zu den abgasseitigen Sicherheitseinrichtungen
gehört
die
Unterdruck-Überwachungsein-
richtung
sowie
die
temperaturbegrenzer (STB).
2.4.3 Zusätzliche Sicherheitseinrichtungen
Weitere Sicherheitseinrichtungen (u.a. NOT-
SCHALTER
FEUERUNG,
RUNG FEUERUNG, durchgriffsichere Abde-
ckungen/Gitter gemäß DIN EN 294/DIN 31 001
an der Abgasanlage [bei Anordnung als Au-
ßenkamin] und am Zuluft-Windanschluß) sind
in Eigenverantwortung des Erstellers nach
örtlichen Vorschriften bzw. der FeuV zu instal-
lieren.
2.4.4 Typenschild - Bedienungsanleitung
Das Typenschild am PROcondens Heizkessel
darf nicht entfernt werden und ist in gut lesba-
rem Zustand zu halten. Die Bedienungsanlei-
tung ist im Aufstellungsraum des Heizkessels
gut sichtbar anzubringen.
PROcondens - Brennwertheizkessel
ist
Abgas-Sicherheits-
HEIZÖLSPER-
2.5 Entsorgung - Umweltschutz
Zur Entsorgung - in Eigenverantwortung des
Erstellers - können ggf. bei Wartungs- und
Instandsetzungsarbeiten anfallen:
Ablagerungen, z.B. nach einem Störfall
Heizölreste
Reinigungs- und Verbrauchsmittel
feste Abfälle (ausgetauschte Bauteile)
Jede Entsorgung hat vorschriftsmäßig u.a.
nach den BlmSchV, dem AbfG und unter Be-
rücksichtigung einschlägiger Bestimmungen
aus dem WHG sowie der örtlichen/regionalen
Vorschriften zu erfolgen!
Flüssige
Abfälle
grundwasergefährdende Stoffe (WHG) in ge-
schlossenen,
zugelassenen
sammeln und für eine ordnungsgemäße Ent-
sorgung bereitzustellen.
Betriebsstoffe (Heizöle) niemals im Erdreich
oder der Kanalisation versickern lassen. Evtl.
Ölleckagen immer sofort binden oder entfer-
nen.
Bei einer Entsorgung des Heizkessels sind die
Bauteile entsprechend ihren Materialien bevor-
zugt einer Wiederverwendung zuzuführen.
Nach vollständiger Reinigung und Entleerung
der Neutralisationsanlage können bei der ab-
schließenden Demontage anfallen:
Metalle Stahl
Isoliermaterialien Mineralwolle
Kunststoffe PP (Polypropylen), PVDF
(Polyvinyldenfluoridid),
rungen
elektrische/elektronische Bauteile/Geräte
Die Bauteile sind nach Werkstoffen getrennt zu
sammeln, nicht recyclefähige Reste nach dem
AbfG zu entsorgen.
6
sind
als
Behältern
zu
ABS,
Kabelisolie-