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Wartung und Inspektion
Mit diesem Kapitel wird der Betreiber und die autorisierte Fachkraft der Anlage mit der fachgerechten Wartung
und den Grundlagen für eine fachgerechte und richtlinienkonforme Prüfung und Inspektion der Toranlage
vertraut gemacht.
Bei der Wartung und Inspektion der Toranlage sind unbedingt die Sicherheits- und Warnhinweise aus den
Kapiteln 2 Sicherheit und 3 Restgefahren einzuhalten!
Hinweis! Wartungsarbeiten!
Grundsätzlich sind die Wartungsarbeiten an der Anlage nur durch autorisiertes Servicepersonal der
Butzbach GmbH Industrietore durchzuführen.
Eine Service- und Wartungsanleitung liegt dem autorisierten Servicepersonal vor.
Die in dem Abschnitt 9.2.1 beschriebenen Wartungs- und Inspektionstätigkeiten können jedoch
auch vom autorisierten Bedienpersonal vorgenommen werden.
Die folgenden Abschnitte sollen Sie bei der Durchführung unterstützen.
9.1
Grundsätze für die Prüfung von kraftbetätigten Toren
9.1.1 Sicherheitstechnische Anforderungen
Die sicherheitstechnischen Anforderungen an kraftbetätigten Toren sind in den folgenden Vorschriften
geregelt:
2006/42/EG Maschinenrichtlinie
2004/108 EG Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit
ASR A1.7 Technische Regeln für Arbeitsstätten Türen und Tore
DIN EN 13241-1 Produktnorm Tore Teil 1: Produkte ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften
Verordnung 305/2011 zur Vermarktung von Bauprodukten
9.1.2 Jährliche Prüfung Technische Regel ASR A1.7
Nach Abschnitt 10.2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten Türen und Tore ASR A1.7 müssen kraftbetätigte
Türen und Tore vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, von einem
Sachkundigen geprüft werden. Diese Prüfung ist nicht mit einer Wartung gleichzustellen.
Die ASR A1.7 schreibt vor, die jährliche Prüfung von einem Sachkundigen durchführen zu lassen. Die
entsprechende Sachkenntnis der hiermit beauftragen Personen garantiert eine ordnungsgemäße Prüfung der
Anlage.
Über die Durchführung der Prüfung ist ein Nachweis zu führen, der fortlaufend dem Prüfbuch beizuheften ist.
9.1.3 Sachkundige
Sachkundige sind Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende
Kenntnisse auf dem Gebiet von kraftbetätigten Toren haben und mit den einschlägigen staatlichen
Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der
Butzbach GmbH Industrietore
Originalbedienungsanleitung SPACELITE_V1
Wartung und Inspektion
25.02.2021
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