Beschaffenheit der zu transportierenden Last
Der Bediener muss sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Lasten überzeugen. Es
dürfen nur sicher und sorgfältig aufgesetzte Lasten bewegt werden. Besteht die
Gefahr, dass Teile der Last kippen oder herabfallen können, sind geeignete
Schutzmaßnahmen zu treffen. Flüssige Lasten müssen gegen Herausschwappen
gesichert sein.
Die Ladungsträger (Paletten) dürfen im Palettenkanal des Regals ausschließlich
quer ein- und ausgelagert werden, siehe Seite 158.
HINWEIS
Die maximal aufzunehmende Last ist auf dem Typenschild des UPC-Shuttles und auf
dem Tragfähigkeitsschild des Regals angegeben. Diese Angaben dürfen nicht
überschritten werden. Das Mindestgewicht der aufzunehmenden Last beträgt aus
Sicherheitsgründen 200 kg.
Typenschild des UPC-Shuttles, siehe Seite 46.
Tragfähigkeitsschild des Regals, siehe Seite 54.
Anforderungen an die zu verwendenden Ladungsträger (Paletten):
– Die einzulagernden Euro- und Industriepaletten müssen der DIN EN 13698-1/2
entsprechen, sofern die Auftragsbestätigung keine abweichenden Angaben macht.
– Die einzulagernden Chemiepaletten müssen der VCI/APME entsprechen, sofern
die Auftragsbestätigung keine abweichenden Angaben macht.
– Maximale zulässige Durchbiegung in der Palettenmitte:
– Europalette / Industriepalette: 25 mm
– Chemiepalette (CP3,CP8,CP9): 20 mm
Z
Mögliche Ladungsträger (Paletten) in Abhängigkeit der UPC-Shuttlevarianten,
siehe Seite 38.
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