Informationen zur Produktgewährleistung
Die Geschäftsbedingungen erhalten Sie von Ihrem Händler oder finden Sie in Ihrem Vertrag für das
Garantieprogramm B.E.S.T (BRP Extended Service Terms).
Die Reparatur oder der Austausch von Teilen oder die Serviceleistung am Produkt, das dieser
eingeschränkten Gewährleistung unterliegt, verlängert den Zeitraum dieser eingeschränkten
Gewährleistung nicht über deren ursprünglichen Ablaufzeitpunkt hinaus.
Einwohner Kaliforniens, die ein Produkt in Kalifornien gekauft oder zu Gewährleistungszwecken registriert
haben, werden auf die Garantieerklärung von BRP zur Emissionsregelung für Kalifornien verwiesen.
Beachten Sie, dass die Dauer und andere Modalitäten der Garantieabdeckung vom nationalen oder
regionalen Recht, welches im Land des Kunden gilt, abhängen.
NUR FÜR IN AUSTRALIEN VERTRIEBENE PRODUKTE
Keine der in dieser Garantie aufgeführten Bedingungen soll die Anwendung jeglicher Bedingung,
Garantie, Gewährleistung, Rechte oder Rechtsmittel, die unter dem Competition and Consumer Act 2010
(Cth), der australischen Verbrauchergesetzgebung oder einem Teil dieser Vertragsbedingungen
aufgeführt oder impliziert sind, einschränken oder verändern. Die Ihnen durch unsere ausdrücklichen
Garantiebedingungen hierzu entstehenden Vorteile gelten zusätzlich zu anderen Rechten und
Rechtmitteln, die Ihnen unter dem australischen Verbrauchergesetz zustehen.
Unsere Waren sind von Garantien gedeckt, die nicht unter der australischen Gesetzgebung
ausgeschlossen werden können. Sie haben das Recht auf einen Ersatz oder eine Gutschrift, wenn ein
größerer Betriebsausfall auftritt sowie auf Ausgleich für einen anderen voraussichtlichen Verlust oder
Schaden. Sie haben ebenfalls das Recht, das Produkt reparieren oder austauschen zu lassen, wenn
dieses nicht der angegebenen Qualität entspricht und der Ausfall kein größerer ist.
5. Bedingungen für die Übernahme der Garantie
Die eingeschränkte Garantie gilt nur dann, wenn jede der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Das Produkt muss neu und unbenutzt durch den ersten Eigentümer von einem OE-Vertragspartner/
Händler erworben worden sein, der für den Vertrieb von Evinrude Produkten im Land, in dem der Verkauf
zustande gekommen ist, zugelassen ist;
- Die von BRP vorgeschriebene Kontrolle vor der Auslieferung muss abgeschlossen, dokumentiert und
vom Käufer und Händler unterschrieben sein.
- Das Produkt muss ordnungsgemäß durch einen autorisierten OE-Vertragshändler registriert worden sein;
- Das Produkt muss in dem Land gekauft worden sein, in dem der Käufer seinen Wohnsitz hat; und
- Zur Übernahme der Gewährleistung müssen die routinemäßigen Wartungsarbeiten wie in der
Bedienungsanleitung beschrieben in den richtigen Zeitabständen ausgeführt werden. BRP behält sich
das Recht vor, die Garantieabdeckung von einem Nachweis der ordnungsgemäßen Wartung wie im
Wartungshandbuch
dargestellt,
dem
Service,
der
Inspektion
vor
Nutzung
und
den
Lagerungsbedingungen abhängig zu machen.
BRP wird diese beschränkte Garantie gegenüber einem Eigentümer bei privater Nutzung oder bei
gewerblicher Nutzung nicht übernehmen, wenn die vorstehenden Bedingungen nicht erfüllt sind. Solche
Einschränkungen sind erforderlich, damit BRP sowohl die Sicherheit seiner Produkte als auch die
Sicherheit seiner Kunden und der Öffentlichkeit schützen kann.
6. Voraussetzungen zum Erhalt der Garantieübernahme
Der Kunde darf nach Auftreten eines abnormalen Zustandes das Produkt nicht weiter benutzen.
Der registrierte Eigentümer muss einen OE-Vertragshändler innerhalb von zwei (2) Tagen nach Auftreten
eines Defekts über diesen informieren. BRP ist nicht verantwortlich für Schäden, die aufgrund der
Nutzung eines Produktes nach Auftreten eines Defektes entstanden sind. Der Besitzer muss das Produkt,
einschließlich aller defekten Teile, sofort nach dem Auftreten des Defekts zum OE-Vertragshändler
bringen, auf jeden Fall jedoch innerhalb der Gewährleistungszeit. Er muss ferner dem OE-
Vertragshändler eine angemessene Gelegenheit geben, den Defekt zu reparieren. Die Unkosten für den
Transport des Produktes zum OE-Vertreiber/Händler und zurück im Rahmen der Gewährleistung trägt
der Eigentümer.
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