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RECHTE, UND SIE KÖNNEN NOCH WEITERE GESETZLICHE RECHTE HABEN, DIE VON LAND ZU
LAND ODER STAAT ZU STAAT UNTERSCHIEDLICH SEIN KÖNNEN.
Kein Händler sowie keine sonstige Person ist berechtigt, eine Beteuerung, Geltendmachung oder Gewährleistung in Bezug auf
das Produkt zu erklären, die nicht in dieser begrenzten Gewährleistung enthalten ist, und falls dies erfolgt ist, wird sie gegenüber
BRP nicht durchsetzbar sein. BRP behält sich das Recht vor, diese Gewährleistung jederzeit zu modifizieren, wobei
vorausgesetzt wird, dass eine solche Modifizierung nicht die anwendbaren Gewährleistungsbedingungen für die Produkte
ändert, die während der Wirksamkeit dieser Gewährleistung verkauft wurden.
4. GEWÄHRLEISTUNGSZEITRAUM
Diese eingeschränkte Gewährleistung wird ab dem Datum der Lieferung an den ersten Einzelhandelskunden oder ab dem
Datum wirksam, an dem das Produkt zum ersten Mal benutzt wird, je nachdem was zuerst eintritt, und zwar für einen Zeitraum
von:
SECHSUNDDREISSIG (36) AUFEINANDER FOLGENDEN MONATEN bei privater Nutzung zur Freizeitgestaltung; oder
ZWÖLF (12) AUFEINANDER FOLGENDE MONATE bei gewerblicher Nutzung; allerdings sind Komponenten mit Auswirkung
auf die Abgasemission sechzig (60) aufeinander folgende Monate oder einhundertfünfundsiebzig (175) Motorbetriebsstunden
lang abgedeckt, je nachdem, was zuerst eintritt; Komponenten mit Auswirkung auf die Kraftstoffverdunstung sind
vierundzwanzig (24) aufeinander folgende Monate abgedeckt. Das Produkt wird gewerblich genutzt, wenn es während eines
Teils der Gewährleistungszeit im Zusammenhang mit einer Arbeit oder Beschäftigung eingesetzt wird, die Einkommen abwirft.
Ferner wird das Produkt gewerblich genutzt, wenn es zu irgendeinem Zeitpunkt während der Gewährleistungszeit an einem
Boot installiert wird, das gewerbliche Kennzeichen aufweist oder für die gewerbliche Nutzung zugelassen ist. Wenden Sie sich
bei Servicebedarf mit Auswirkung auf die Emissionen an Ihren Evinrude-Außenbordmotor-Vertragshändler.
In Fällen, in denen Lieferdatum nicht zur Zufriedenheit von BRP belegt ist, wird zur Ermittlung des Beginns der
Gewährleistungsfrist stattdessen das Verkaufsdatum verwendet.
Die Reparatur oder der Austausch von Teilen oder die Serviceleistung am Produkt, das dieser Gewährleistung unterliegt,
verlängert den Zeitraum dieser begrenzten Gewährleistung nicht über deren ursprünglichen Ablaufzeitpunkt hinaus. Alle
Evinrude/Johnson® Genuine Parts und -Zubehörteile, die zum Kaufzeitpunkt von einem Vertragshändler eingebaut wurden,
einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schrauben, fallen unter die normale einjährige begrenzte Gewährleistung von BRP für
Teile und Zubehör.
Einwohner Kaliforniens, die ein Produkt in Kalifornien gekauft oder zu Gewährleistungszwecken registriert haben, werden auf
die Gewährleistungserklärung von BRP zur Emissionsbeschränkung für Kalifornien verwiesen.
5. BEDINGUNGEN FÜR DIE ÜBERNAHME DER GEWÄHRLEISTUNG
Diese Gewährleistung gilt nur für Evinrude-Außenbordmotoren, die neu und ungebraucht bei einem Händler erworben wurden,
der in dem Land, in dem der Kauf erfolgte, für den Vertrieb von Evinrude-Produkten berechtigt ist, und auch nur dann, wenn das
von BRP vorgeschriebene Inspektionsverfahren vor der Lieferung vom Käufer und Händler erfolgreich durchgeführt und
dokumentiert wurde. Die Gewährleistung wird nur dann wirksam, wenn das Produkt durch den Händler oder Eigentümer
ordnungsgemäß registriert wurde.
Nur der ursprüngliche Käufer und nachfolgende Eigentümer, die in den Vereinigten Staaten und Kanada ansässig sind und das
Produkt von einem US-Händler oder einem kanadischen Händler gekauft haben, kommen für eine Registrierung zu
Gewährleistungszwecken und für die nachstehend beschriebene Gewährleistung in Betracht. Solche Einschränkungen sind
erforderlich, damit BRP die Sicherheit seiner Produkte, Kunden und der Öffentlichkeit schützen kann.
Gemäß der Darstellung in der Bedienungsanleitung ist zur dauerhaften Übernahme der Gewährleistung eine Durchführung der
Wartungsarbeiten in regelmäßigen Abständen erforderlich. BRP kann vor der Gestattung der Gewährleistungsübernahme einen
Nachweis über die richtige Wartung verlangen.
6. VORAUSSETZUNGEN ZUM ERHALT DER GEWÄHRLEISTUNGSÜBERNAHME
Der registrierte Eigentümer muss einen BRP-Vertragshändler innerhalb von zwei (2) Tagen nach Auftreten eines Defekts über
diesen informieren. Der Eigentümer muss das Produkt, einschließlich aller defekten Teile, sofort nach dem Auftreten des
Defekts zum Händler bringen, auf jeden Fall jedoch innerhalb der Gewährleistungszeit. Er muss ferner dem Händler eine
angemessene Gelegenheit geben, den Defekt zu reparieren. Die Unkosten für den Transport des Produktes zum Händler und
zurück im Rahmen der Gewährleistung trägt der Eigentümer.
Wenn das Produkt nicht zuvor registriert wurde, muss der Eigentümer dem Händler für Reparaturen im Rahmen der
Gewährleistung möglicherweise zudem einen Kaufbeleg vorlegen. Der Eigentümer muss den Reparatur- bzw. Arbeitsauftrag
vor dem Beginn der Reparatur unterschreiben, damit die unter die Gewährleistung fallende Reparatur bescheinigt wird.
Alle infolge dieser Gewährleistung ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum von BRP über.