Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

BRP 4R Bedienungsanleitung Seite 62

Inhaltsverzeichnis

Werbung

62
4. VORAUSSETZUNGEN ZUM ERHALT DER GEWÄHRLEISTUNGSÜBERNAHME
Der registrierte Eigentümer („Eigentümer") muss einen Vertragshändler innerhalb von 2 Monaten über das Auftreten eines
Defekts informieren. Der Besitzer muss das Produkt, einschließlich aller defekten Teile, sofort nach dem Auftreten des Defekts
zum Distributor/Händler bringen, auf jeden Fall jedoch innerhalb der Gewährleistungszeit. Er muss ferner dem Distributor/
Händler eine angemessene Gelegenheit geben, den Defekt zu reparieren. Die Unkosten für den Transport des Produktes zum
Distributor/Händler und zurück im Rahmen der Gewährleistung trägt der Eigentümer.
Der Eigentümer muss zudem dem BRP-Vertragshändler für Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung einen Kaufbeleg
vorlegen. Der Eigentümer muss den Reparatur- bzw. Arbeitsauftrag vor dem Beginn der Reparatur unterschreiben, damit die
unter die Gewährleistung fallende Reparatur bescheinigt wird.
Alle infolge dieser Gewährleistung ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum von BRP über.
Die Meldefrist richtet sich nach anwendbarer nationaler und lokaler Gesetzgebung in Ihrem Land.
5. VERPFLICHTUNGEN VON BRP IN BEZUG AUF GEWÄHRLEISTUNGEN
Die Verpflichtungen von BRP sind im Rahmen dieser Gewährleistung, nach dem alleinigen Ermessen der Firma, auf die
Reparatur oder den Austausch der Produkt-Teile beschränkt, bei denen nach angemessenem Urteil von BRP Material- oder
Verarbeitungsfehler festgestellt wurden. Eine solche Reparatur bzw. ein derartiger Austausch von Teilen erfolgt unter den oben
beschriebenen Bedingungen bei einem Vertragshändler, wobei keine Kosten für Teile und Arbeitszeit in Rechnung gestellt
werden.
Die Haftung von BRP ist beschränkt auf die Durchführung der erforderlichen Reparaturen bzw. den Austausch der Teile. Kein
Anspruch auf Verletzung der Gewährleistung kann Ursache für eine Rücktrittserklärung oder die Annullierung des
Produktverkaufs an den Besitzer sein.
Für den Fall, dass die Gewährleistung außerhalb des Landes, in dem der Verkauf ursprünglich erfolgt ist, erforderlich ist,
verpflichtet sich der Eigentümer zur Übernahme aller zusätzlichen Kosten, die infolge von lokalen Gepflogenheiten und
Bedingungen anfallen, wie insbesondere Fracht, Versicherung, Steuern, Lizenzgebühren, Einfuhrzölle und alle sonstigen
finanziellen Ausgaben, einschließlich derer, die von Regierungen, Staaten, Hoheitsgebieten und deren entsprechenden
Vertretungen erhoben werden.
BRP behält sich das Recht vor, Produkte von Zeit zu Zeit zu verbessern, zu modifizieren oder zu ändern, ohne dass eine
Verpflichtung eingegangen wird, zuvor hergestellte Produkte zu modifizieren.
6. AUSSCHLÜSSE — Unter keinen Umständen wird für Folgendes eine Gewährleistung übernommen:
• Austausch von defekten Teilen infolge von normaler Abnutzung und Verschleiß;
• Regelmäßig gewartete Teile und regelmäßige Serviceleistungen; hierzu gehört insbesondere Folgendes:
Wartungsanforderungen, Ölwechsel für Untereinheit, Schmierung, Gestängeeinstellungen sowie Austausch von
Sicherungen, Zinkanoden, Thermostaten, Startermotor-Laufbuchsen, Trimmmotorbürsten, Filter und Zündkerzen.
• Schäden, die durch unsachgemäße Installation oder nicht durchgeführte Wartung, Wintertauglichmachung und/oder
Lagerung sowie durch Nichtbefolgung der Verfahren und Empfehlungen in der Bedienungsanleitung verursacht wurden.
• Schäden, die entstanden sind durch die Entfernung von Teilen, durch unsachgemäße Reparaturen, Serviceleistung,
Wartung oder Modifikation, oder die Verwendung von nicht von BRP hergestellten oder zugelassenen Teilen bzw.
Zubehör, die bzw. das nach angemessenem Urteilsvermögen entweder mit dem Produkt nicht kompatibel ist, oder
dessen Betrieb, Leistung oder Beständigkeit negativ beeinflusst hat, oder durch Reparaturen entstanden sind, die von
einer Person ausgeführt wurde, die kein Vertragshändler ist.
• Schäden, die verursacht wurden durch Missbrauch, Zweckentfremdung, anormalen Gebrauch, Vernachlässigung,
Rennsporteinsatz, unsachgemäßen Betrieb oder Betrieb des Produkts in einer Art und Weise, die nicht mit dem in der
Bedienungsanleitung empfohlenen Betrieb übereinstimmt;
• Schäden, die entstanden sind durch Unfall, Untertauchen, Wasseraufnahme, Feuer, Diebstahl, Vandalismus oder höhere
Gewalt.
• Betrieb mit Kraftstoffen, Ölen oder Schmiermitteln, die nicht für die Verwendung mit dem Produkt geeignet sind (siehe
Bedienungsanleitung);
• Schäden, die entstanden sind durch Rost oder Korrosion;
• Schäden, die verursacht wurden durch die Blockierung des Kühlsystems durch Fremdkörper.
• Schäden, die auf Sand oder Schmutz in der Wasserpumpe zurückzuführen sind.
• Änderungen hinsichtlich des Aussehens und des Anstrichs infolge von Umwelteinflüssen.
Diese Gewährleistung wird dann für vollkommen nichtig erklärt und erlischt, wenn:
• Das Produkt in einer solchen Weise geändert oder modifiziert worden ist, dass sein Betrieb, seine Leistung oder
Beständigkeit negativ beeinflusst wurden, bzw. geändert oder modifiziert wurde, um seine beabsichtigte Verwendung zu
ändern; oder
• Das Produkt für den Rennsporteinsatz oder eine sonstige Wettbewerbsaktivität verwendet wurde oder noch verwendet
wird, und zwar zu einem beliebigen Zeitpunkt, sogar wenn dies bei einem früheren Besitzer der Fall war.

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis