• Die Ultraschallbäder halten vorgeschriebene EMV-Grenzwerte ein, so dass davon ausgegangen
wird, dass die von den Geräten ausgehende elektromagnetische Strahlung unbedenklich für
Menschen ist. Eine verbindliche Aussage für Träger von Implantaten kann nur am Arbeitsort
und mit dem Implantathersteller getroff en werden. Im Zweifelsfall sind vom Implantathersteller
Informationen über zulässige elektromagnetische Einwirkungspegel einzuholen.
Betrieb
• Umgebungs- und Aufstellungsbedingungen beachten, siehe Kapitel 1.4.
• Ultraschallbad nur an Steckdose mit geerdetem Schutzkontakt anschließen.
• Ultraschallbad nicht ohne Flüssigkeiten betreiben.
• Nichts auf den Wannenboden legen oder stellen, Zubehör verwenden, siehe Kapitel 7.
• Keine Körperteile (z. B. Hand, Fuß) bzw. Lebewesen (Tiere und Pfl anzen) in die Schwingwanne
tauchen; insbesondere während des Ultraschallbetriebes nicht in die Beschallungsfl üssigkeit
fassen. Gefahr: Ultraschall hat eine zellzerstörende Wirkung.
• Bei andauernder Tätigkeit im Umkreis von 2 m muss ein geeigneter Gehörschutz
verwendet werden. Gefahr: Gehörbeeinträchtigungen bei Betreib ohne Gehörschutz - das
verfahrenstypische Ultraschall-Kavitationsgeräusch kann sehr unangenehm empfunden
werden.
• Ultraschallbad nicht unbeaufsichtigt betreiben.
Hinweise für den Labor- und Medizinbereich
• Das Ultraschallbad ist ausschließlich zum Gebrauch durch medizinische Fachkräfte
vorgesehen.
• Beim Umgang mit kontaminierten Instrumenten die einschlägigen Vorschriften zum
Personalschutz beachten.
• Bei der Aufbereitung der Instrumente ist den Angaben des Instrumentenherstellers zu folgen.
• Die Ultraschallreinigung eignet sich besonders für Instrumente aus nichtrostendem Stahl und
harten Kunststoff en. Keine Optiken, Kamera-Systeme oder Lichtkabel beschallen.
• Ultraschallbad mit Deckel oder unter bzw. auf einer Absaugung betreiben.
• Vorfälle bei Betrieb des Ultraschallbades, die zu einer schwerwiegenden Verletzung oder
sogar zum Tod einer Person geführt haben, hätten führen können oder führen könnten, sind
unverzüglich dem Hersteller und der zuständigen Behörde des Anwenders zu melden.
Schäden
• Falls ein Schaden am Ultraschallbad festgestellt wird, Ultraschallbad nicht an das Netz
anschließen.
• Bei Defekten sofort den Netzstecker ziehen.
• Reparaturen nur von autorisiertem Fachpersonal oder dem Hersteller durchführen lassen.
• Defekte Teile nur durch SONOREX Originalteile ersetzen.
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