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BRP B15R4 Bedienungsanleitung Seite 80

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6. VORAUSSETZUNGEN ZUM ERHALT DER GEWÄHRLEISTUNGSÜBERNAHME
Der registrierte Eigentümer („Eigentümer") muss einen BRP-Vertragsvertreiber/-händler, der Reparaturen vornimmt, innerhalb
von zwei (2) Tagen nach Auftreten eines Defekts über diesen informieren. Der Eigentümer muss das Produkt, einschließlich
aller defekten Teile, sofort nach dem Auftreten des Defekts zum BRP-Vertragshändler bringen, auf jeden Fall jedoch innerhalb
der Gewährleistungszeit. Er muss ferner dem BRP-Händler eine angemessene Gelegenheit geben, den Defekt zu reparieren.
Die Unkosten für den Transport des Produktes zum Vertreiber/Händler und zurück im Rahmen der Gewährleistung trägt der
Eigentümer.
Der Kunde muss bei Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung dem BRP-Vertragshändler einen Kaufbeleg vorlegen und vor
der Reparatur das Reparaturformular unterschreiben, damit diese unter die Gewährleistung fällt.
Alle infolge dieser Gewährleistung ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum von BRP über.
7. VERPFLICHTUNGEN VON BRP IN BEZUG AUF GEWÄHRLEISTUNGEN
Die Verpflichtungen von BRP sind im Rahmen dieser Gewährleistung, nach dem alleinigen Ermessen der Firma, auf die
Reparatur oder den Austausch der Produkt-Teile beschränkt, bei denen nach angemessenem Urteil von BRP Material- oder
Verarbeitungsfehler festgestellt wurden. Eine solche Reparatur bzw. ein derartiger Austausch von Teilen erfolgt bei einem
Vertragsdistributor/-händler, wobei keine Kosten für Teile und Arbeitszeit in Rechnung gestellt werden. Die Haftung von BRP ist
beschränkt auf die Durchführung der erforderlichen Reparaturen bzw. den Austausch der Teile. Kein Anspruch auf Verletzung
der Gewährleistung kann Ursache für eine Rücktrittserklärung oder die Annullierung des Produktverkaufs an den Besitzer sein.
Für den Fall, dass die Gewährleistung außerhalb des Landes, in dem der Verkauf ursprünglich erfolgt ist, erforderlich ist,
verpflichtet sich der Besitzer zur Übernahme aller zusätzlichen Kosten, die infolge von lokalen Gepflogenheiten und
Bedingungen anfallen, wie beispielsweise (jedoch nicht ausschließlich) Fracht, Versicherung, Steuern, Lizenzgebühren,
Einfuhrzölle und alle sonstigen finanziellen Ausgaben, einschließlich derer, die von Regierungen, Staaten, Hoheitsgebieten und
deren entsprechenden Vertretungen erhoben werden.
BRP behält sich das Recht vor, Produkte von Zeit zu Zeit zu verbessern, zu modifizieren oder zu ändern, ohne dass eine
Verpflichtung eingegangen wird, zuvor hergestellte Produkte zu modifizieren.
8. ÜBERTRAGUNG
Wenn der Produkteignerstatus während des Gewährleistungszeitraums übertragen wird, wird auch die Gewährleistung
übertragen und für die restliche Gewährleistungszeit gültig bleiben, vorausgesetzt, dass der frühere oder neue Besitzer sofort
mit BRP oder dem Distributor/Händler Kontakt aufnimmt und den Namen und die Anschrift des neuen Besitzers angibt.
9. KUNDENUNTERSTÜTZUNG
Im Falle einer Auseinandersetzung oder eines Streitfalls im Zusammenhang mit dieser eingeschränkten BRP-Gewährleistung
empfiehlt BRP, dass Sie zuerst versuchen, die Angelegenheit auf der Ebene des autorisierten BRP-Distributors/Händlers zu
lösen, indem Sie sie mit dem Kundendienstleiter oder Inhaber des Distributor- bzw. Handelsunternehmens besprechen.
BRP-Niederlassungen oder -Händler finden Sie auch über unsere Website www.brp.com.
Falls Sie weitere Unterstützung benötigen, nehmen Sie bitte mit dem Kundendienst einer Tochtergesellschaft von BRP unter
einer der folgenden Nummern Kontakt auf, je nach Ihrem Standort:
Asien - Telefon (65) 622-767-55, Fax (65) 622-629-32
Afrika, Mittlerer Osten, Albanien, ehemalige jugoslawische Republiken Mazedonien, Serbien und Montenegro, Bosnien-
Herzegowina und Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (ehemalige Sowjetunion) - Telefon (41) 21 318 78 00, Fax (41) 21 318
78 61
Lateinamerika (ohne Brasilien) - Telefon 954-846-1442, Fax 954-846-1478
Brasilien - Telefon 55 (19) 3246-2100, Fax 55 (19) 3246-3800
Pazifische Inseln - Telefon 612-9794-6600, Fax 612-9794-6697
Eingeschränkte Gewährleistung, Revision Asien/Lateinamerika März 2011

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