Farmtech d.o.o.
Die Garantiefrist für die Anhänger der Firma Farmtech ist in der Garantiekarte gesetzt . Im Falle
eines Schadens verlängert sich die Garantiefrist um die Reparaturzeit.
Die Bedingungen stehen in der Garantie, die den anderen Dokumenten beigelegt ist.
Der Benutzer darf in der Garantiefrist keine Reparaturen ohne eine schriftliche Zustimmung des
Herstellers ausführen. Ist das doch der Fall, werden diese Reparaturen von der Produkthaftung
ausgeschlossen.
Die Garantiefrist wird beim Kauf auf einem Garantieschein festgesetzt.
1.6. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Neben den Warnschildern am DURUS und den Warnhinweisen in den
einzelnen Betriebsanleitungen müssen folgende Bestimmungen des
Herstellers jederzeit strikt beachtet werden:
1. Stand der Technik: DURUS ist nach dem Stand der Technik gebaut und betriebssicher.
Von diesen Fahrzeugen können aber Gefahren ausgehen, wenn sie von nicht
ausgebildetem Personal unsachgemäß oder zu nicht bestimmungsgemäßer Verwendung
eingesetzt werden.
2. Betriebsvorschriften des Herstellers: Zu den Betriebsvorschriften gehören die Angaben
des Herstellers zur bestimmungsgemäßen Verwendung und die Betriebs- und
Instandhaltungsvorschriften.
3. Schulung des Personals: Der DURUS darf nur von autorisiertem, ausgebildetem und
eingewiesenem Personal bedient, gewartet und instandgehalten werden. Dieses Personal
muss speziell über die auftretenden Gefahren unterrichtet werden.
4. Abgrenzung der Kompetenzen: Die Zuständigkeiten bei Inbetriebnahme-, Betriebs- und
Instandhaltungsarbeiten müssen festgelegt und eingehalten werden, damit die
Kompetenzen unter dem Aspekt der Gebrauchssicherheit immer klar geregelt sind.
5. Unsachgemäßes Verhalten: Es ist jede Arbeitsweise zu unterlassen, die die Sicherheit
von Personen (Benutzer, Drittpersonen) und Sachen (DURUS, Umwelt) beeinträchtigt.
6. Zugang Unbefugter: Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass nur unterwiesene Personen
mit dem DURUS arbeiten.
7. Nicht
autorisierte
Veränderungen, die die Sicherheit des DURUS beeinflussen, sind nicht gestattet (siehe
Gewährleistungen).
8. Meldepflicht bei Änderungen am System: Der Benutzer ist verpflichtet, eingetretene
Änderungen am DURUS, die die Gebrauchssicherheit der Anhänger beeinträchtigen,
sofort dem Betreiber zu melden.
12
Änderungen
am
System:
Betriebsanleitung | DURUS, GRAVIS | R4
Eigenmächtige
Umbauten
und