4.5.
Heizen in der Übergangszeit /
ungünstige Witterungsbedingungen
In der Übergangszeit, d.h. bei höheren Außentemperaturen (über ca.
15 °C), oder bei ungünstigen Bedingungen (Fallwinde, etc.) kann es bei
plötzlichem Temperaturanstieg zu Störungen des Schornsteinzuges
kommen, so dass die Heizgase nicht vollständig abgezogen werden. Die
Feuerstätte ist dann mit geringerer Brennstoffmenge zu befüllen und bei
größter Stellung des Luftschiebers („4.1.1 Verbrennungsluftregelung") zu
betreiben. Somit wird der vorhandene Brennstoff schneller (mit größerer
Flammenentwicklung) abbrennen. Dadurch kann sich der Schornsteinzug
stabilisieren. Zur Vermeidung von Widerständen im Glutbett sollte die
Asche öfter vorsichtig abgeschürt werden. Nachdem sich der Schorn-
steinzug stabilisiert hat, kann die Luftzufuhr etwas gedrosselt (etwa in
Mittelstellung) werden.
5.
Brennstoff
Die Stiftung „Wald in Not" formulierte dies etwa in einer Informationsbro-
schüre treffend so: „Holz macht keine Schulden bei der Natur. Holz ist
gespeicherte Sonnenenergie. Sonnenlicht, Wasser und Kohlendioxid sind
die Bausteine, aus denen Holz entsteht. Ein Baumleben lang wird
Sonnenlicht chemisch gebunden. Sonnenenergie wird in Lignin und
Zellulose gespeichert. Beim Verbrennen wird sie wieder frei." Weiter
Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.wald-in-not.de
Kaminöfen dürfen nur mit Brennstoffen betrieben werden, die der
1. BlmSchV entsprechen. Für den Kaminofen sind nur Scheitholz
(empfohlene Restfeuchte 20 % oder weniger) oder Holzpresslinge nach
DIN 51731 zulässig. Übrigens: Ein Messgerät zur Bestimmung der
Feuchte von Scheitholz kostet nicht viel und macht sich schnell bezahlt.
Es dürfen keine anderen Brennstoffe verwendet werden! Nicht zulässig ist
demnach auch das Verbrennen von:
lackiertem oder kunststoffbeschichtetem Holz
Spanplatten
oder
Holz,
behandelt wurde
Holz, das von Europaletten stammt
das
mit
Holzschutzmitteln
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Abfällen, Haus-, Kleidermüll
Papier, Papierbriketts, Kartonagen
Kohle, Kohlebriketts, Braunkohle
feuchtem Holz (Restfeuchte über 25 %)
Kunststoffen/Schaumstoffen jeglicher Art
festen oder flüssigen, holzfremden Werkstoffen
Es ist untersagt, diese und andere nicht geeignete Materialien in Ihrem
Kaminofen zu verbrennen. Bei Verbrennung von anderen Materialien als
den zulässigen Brennstoffen Scheitholz oder Holzbriketts nach DIN 51731
kann es zur Bildung schädlicher Abgase und zu Störungen des Verbren-
nungsablaufes bis hin zu Verpuffungen kommen.
Wird der Kaminofen mit nicht zugelassenen Brennstoffen betrieben,
erlischt die Garantie!
Nehmen Sie zum Anheizen kleinstückiges Holz. Benutzen Sie als
Brennholz nur gespaltenes Holz, das an seiner dicksten Stelle nicht dicker
als ca. 8 cm ist. Die optimale Länge beträgt ca. 25 cm. Beim Dauerheizen
nicht zu viel Holz auflegen, besser mehrmals kleinere Holzmengen
auflegen.
5.1.
CO
-Neutralität
2
Holz gibt nur so viel Kohlendioxid ab, wie es zuvor als Baum gebunden
hat. Dabei ist es gleichgültig, ob das Holz verbrennt oder im Wald verrottet
– die Kohlendioxidabgabe bleibt konstant es entsteht ein geschlossener
natürlicher Kohlenstoff-Kreislauf.
Fazit: Mit der Holzverbrennung bleibt die Natur im Gleichgewicht.
Deutschland hat eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder gesetzlich
geregelt. Diese Verpflichtung führt zu einem Wachstum an Holzmengen,
so dass nicht mehr Holz verbrannt wird als nachwächst.
5.1.1.
Holzlagerung
In der Regel wird empfohlen, Feuerholz ca. 2- 3 Jahre gegen Feuchtigkeit
geschützt und gut belüftet zu lagern (z.B. unter einem Dachüberstand der
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