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Verantwortung des Betreibers
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Der Betreiber des Lüftungsgerätes unterliegt den gesetzlichen Pflich-
ten zur Arbeitssicherheit.
Neben den Arbeitssicherheitshinweisen in dieser Montage-
anleitung müssen die für den Einsatzbereich des Gerätes
gültigen Sicherheits-, Unfallverhütung- und Umweltschutz-
vorschriften beachtet und angewiesen werden.
Dabei gilt insbesondere:
• Der Betreiber muss sich über die geltenden Arbeitsschutzbestim-
mungen informieren und in einer Gefährdungsbeurteilung zusätzlich
alle Gefahren ermitteln und deren Risiken einschätzen, die sich
durch die speziellen Bedingungen am Einsatzort des Lüftungsgerä-
tes ergeben. (BetrSichV 2015 §3).
• Zudem hat er im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang
und Fristen der gemäß BetrSichV 2015 §14 erforderlichen wieder-
kehrenden Prüfungen, sowie die erforderliche Qualifikation der Prü-
fer festzulegen.
• Der Betreiber muss eine Betriebsanweisung erstellen, in der die Zu-
ständigkeiten bei der Wartung geregelt sind.
• Das Lüftungsgerät und dessen Zubehör darf nur in Übereinstim-
mung mit der Projektierung, den durch den Hersteller definierten
technischen Bedingungen, geltenden gesetzlichen Regelungen und
technischen Normen installiert und betrieben werden.
• Der Betreiber muss während der gesamten Einsatzzeit des Lüf-
tungsgerätes prüfen, ob die von ihm erstellten Betriebsanweisungen
dem aktuellen Stand der Regelwerke entsprechen und diese falls
erforderlich anpassen.
• Der Betreiber muss sicherstellen, dass alle Personen, die mit der
Montage des Lüftungsgerätes beauftragt sind, diese Montageanlei-
tung gelesen und verstanden haben. Darüber hinaus muss er das
Personal über die Gefahren informieren.
• Der Betreiber muss sicherheits- und gefahrenbewusstes Arbeiten
des Personals unter Beachtung der Montageanleitung kontrollieren.
• Als Personal sind nur Personen zugelassen, von denen zu erwarten
ist, dass sie ihre Arbeit zuverlässig ausführen. Personen, deren Re-
aktionsfähigkeit beeinflusst ist, z.B. durch Drogen, Alkohol oder Me-
dikamente, sind nicht zugelassen.
• Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an dem Lüftungsgerät sind
zu beachten und vollzählig in lesbarem Zustand zu halten. Täglich
vor jeder Inbetriebnahme ist die Funktion aller Sicherheitseinrichtun-
gen zu überprüfen.
• Feuerstätten: Die einschlägig geltenden Vorschriften für den ge-
meinsamen Betrieb von Feuerstätte und Wohnungslüftung (Informa-
tionen über den Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks-
Zentralinnungsverband (ZVI)) sind zu beachten!
• Vor der dauerhaften Inbetriebnahme ist ein Prüfbericht über den
Stromanschluss zu der Anlage auszufertigen.
DUPLEXbase PS – Stand 02/2022