Gesetzliche Bestimmungen für das Inverkehrbringen
Linde Material Handling GmbH
Carl-von-Linde-Platz
D-63743 Aschaffenburg
Wir erklären, dass die Maschine
Flurförderzeugart
Typ
mit der Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG in der letzten gültigen Fassung übereinstimmt.
Person, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen:
siehe EG-Konformitätserklärung
Linde Material Handling GmbH
EG-Konformitätserklärung
Der Hersteller erklärt die Übereinstimmung
mit den zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens
des Fahrzeugs gültigen Bestimmungen der
EG-Maschinenrichtlinie und gegebenenfalls
weiterer EG-Richtlinien. Er bestätigt dies
durch die EG-Konformitätserklärung sowie
über das CE-Kennzeichen auf dem Fabrik-
schild.
Das Dokument der EG-Konformitätserklärung
wird mit dem Fahrzeug geliefert. Die abgebil-
dete Erklärung gibt inhaltlich die Konformität
Betriebsanleitung – 386 807 1000 DE – 06/2013
Gesetzliche Bestimmungen für das Inverkehrbringen
Erklärung
entsprechend dieser Betriebsanleitung
entsprechend dieser Betriebsanleitung
mit den Bestimmungen der EG-Maschinen-
richtlinie wieder.
Bei einer eigenmächtigen baulichen Verände-
rung oder Ergänzung des Fahrzeugs kann die
Sicherheit in unzulässiger Weise beeinträch-
tigt werden, so dass die EG-Konformitätser-
klärung ungültig wird.
Die EG-Konformitätserklärung ist sorgfältig
aufzubewahren, gegebenenfalls den zustän-
digen Behörden zugänglich zu machen und
bei Weiterverkauf des Fahrzeuges dem neuen
Eigentümer zu übergeben.
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Einführung
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