1.11 Unfallbericht
Unfälle und so genannte „beinahe Unfälle" können verschiedene Gründe haben
und bedürfen einer eingehenden Analyse.
Informieren Sie Ihre Vorgesetzten unverzüglich über Unfälle und „beinahe
Unfälle".
1.12 Elektrik
Sie sind verpflichtet, die elektrische Ausrüstung der Maschine regelmässig
überprüfen zu lassen. Wir empfehlen mindestens eine halbjährliche Prüfung.
Mängel wie z.B. beschädigte Kabel oder lose Verbindungen sind immer, unter
Beachtung der Sicherheitsmassnahmen, unverzüglich nach Bekanntwerden zu
beseitigen bzw. von einer Elektrofachkraft beseitigen zu lassen.
Bei Arbeiten an spannungsführenden Teilen muss immer eine zweite Person
anwesend sein, welche im Notfall die Netzspannung abschalten kann. Bei
Störungen in der elektrischen Versorgung ist die Maschine sofort abzuschalten.
Weitere Hinweise finden Sie im Kapitel
Stand 01.09.2008 BS 210 G, BS 210 GF, Bandsägen
Instandhaltung
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