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INBETRIEBNAHME

WARNUNG
Dieses Kapitel enthält Informationen:
wie das Anbaugerät in Betrieb genommen wird,
zum Prüfen, ob das Anbaugerät an den Traktor montiert werden
kann.
Vor Inbetriebnahme des Anbaugerätes muss der Bediener die
Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben.
Vor jeder Inbetriebnahme muss der Bediener Traktor und
Anbaugerät auf Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüfen.
Bei der Inbetriebnahme des Anbaugerätes zusätzlich die
Hinweise folgender Kapitel beachten:
"Verpflichtung des Bedieners", auf Seite 14,
"Qualifikation der Personen", auf Seite 14,
"Grundlegende Sicherheitshinweise", ab Seite 20,
"Warnhinweise und Instruktionshinweise", ab Seite 28.
Das Beachten dieser Kapitel dient der Sicherheit des Bedieners
und dritter Personen, sowie dem störungsarmen Betrieb und
langer Lebensdauer des Anbaugerätes.
Das Anbaugerät nur an einen geeigneten Traktor montieren.
Traktor und Anbaugerät müssen, bei Teilnahme am öffentlichen
Straßenverkehr, den nationalen straßenverkehrsrechtlichen
Vorschriften entsprechen.
Fahrzeughalter (Betreiber) und Fahrzeugführer (Bediener) sind
für das Einhalten der nationalen straßenverkehrsrechtlichen
Vorschriften verantwortlich.
Zusätzlich die Hinweise des Kapitels "Reinigen, Warten und
Instandhalten", ab Seite 66 beachten.
Gefährdungen durch Quetschen, Scheren, Schneiden, Einziehen
und Fangen können für Personen entstehen, wenn Stellteile zum
Betätigen von hydraulischen oder elektrischen Bauteilen
blockiert werden!
Keine Stellteile auf dem Traktor blockieren, die zum direkten
Ausführen von hydraulischen oder elektrischen Bewegungen von
Bauteilen dienen, z.B. Klapp-, Schwenk- und Schiebevorgänge.
Die jeweilige Bewegung muss automatisch stoppen, wenn das
entsprechende Stellteil losgelassen wird.
Dies gilt nicht für Bewegungen von Einrichtungen:
in Dauerfunktion für Konstantverbraucher,
die automatisch geregelt sind,
die funktionsbedingt eine Schwimmstellung oder Druckstellung
erfordern.
Inbetriebnahme

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