Funktionale Prüfungen einschließlich Genauigkeitsprüfung
Im Rahmen der funktionalen Prüfungen sind mindestens zwei vollständige Ladeprozesse mit der
Ladeeinrichtung durchzuführen. Dabei müssen verschiedene Identifizierungsmittel (RFID-Transponder und
Fernautorisierung z.B. mit Smartphone-App) zur Anwendung kommen. Schließlich ist der Anwendungsfall
„Rechnungskontrolle" prüfend durchzuführen. Somit gibt es folgende Schritte bei der Prüfung:
1.
Prozess (Genauigkeitsprüfung elektrische Arbeit)
2.
Prozess, wenn zutreffend (Genauigkeitsprüfung elektrische Arbeit zur Prüfung der Kompensation der
Leitungsverluste (siehe BMP, Abschnitt 1.5.5))
3.
Prozess (Genauigkeitsprüfung Nutzungsdauer)
4.
Rechnungskontrolle
Genauigkeitsprüfung und funktionale Prüfungen werden wie folgt durchgeführt:
1.
Beginn des Geschäftsvorganges durch Anschließen des Fahrzeugsimulators und Authentifizierung des
Kunden (Prüfers) an der Ladesäule mit Identifizierungsmittel,
2.
Beobachten der Energieabgabe über die Live-Anzeige. Stopp-Uhr läuft, bei Stromfluss erhöht sich der
Zählerstand,
3.
Beenden des Geschäftsvorgangs durch Abziehen des Steckers.
Die Genauigkeitsprüfung für die elektrische Arbeit wird mit dem ersten Prozess wie folgt beschrieben
vorgenommen:
Das unter Nr. 3 im Kapitel 6.4.3 Spezielle Prüfeinrichtungen oder Prüfsoftware genannte
Normalenergiemessgerät bzw. der Prüfzähler wird zwischen den Ladepunkt und den Fahrzeugsimulator
geschaltet.
Es wird davon ausgegangen, dass die Genauigkeit der Messung der über den Ladepunkt abgegebenen Energie,
bei Ladepunkten ohne angeschlagene Ladeleitungen, im Wesentlichen durch die MID-Zähler und die
dazugehörige Konformitätserklärung des Zählerherstellers bestimmt wird. Es genügt daher die Genauigkeit in
einem singulären Betriebspunkt für jeden Ladepunkt durchzuführen.
Die Bestimmung der Messabweichung der Ladeeinrichtung erfolgt mittels des so genannten
„Dauereinschaltverfahrens" durch den Vergleich der einerseits von der Ladeeinrichtung und andererseits von
dem Normalenergiemessgerät innerhalb derselben Zeitspanne gemessenen Arbeit. Die Länge der Zeitspanne
muss so bemessen werden, dass die niederwertigste Stelle des Zählwerks der Messkapsel zwischen Beginn und
Ende der Messung mindestens 100 Ziffernsprünge durchführt. Zur beschleunigten Prüfung kann ebenfalls der
aus dem SAM ausgelesene Zählerstand verwendet werden, der eine höhere Anzahl an Nachkommastellen
aufweist. Eine Verifizierung, dass die Sichtanzeige mit den ausgelesenen Daten übereinstimmt, muss dennoch
stichpunktartig durchgeführt werden.
Die Messabweichung der Ladeeinrichtung darf den durch die MID, Anhang V (MI003), Tabelle 2, vorgegebenen
Wert für Zähler der Klasse A nicht überschreiten.
Am Ende des ersten Ladeprozesses muss ein Foto von der Anzeige im Display des SAM erstellt werden, um
später die prüfende Rechnungskontrolle vornehmen zu können.
Bei Ladepunkten mit angeschlagenen Ladeleitungen muss zusätzlich eine weitere Genauigkeitsprüfung zur
Prüfung des Kompensationsverfahrens durchgeführt werden. Dazu muss ein Ladevorgang mit einer anderen
Anzahl an belasteten Phasen als beim Prozess 1 durchgeführt werden. Es ist bei dieser Prüfung ebenfalls die
Genauigkeit zu prüfen, sowie die richtige Auswahl des Kompensationsverfahrens anhand der auf dem SAM
Modul angezeigten Phasen.
Die Genauigkeitsprüfung für die Ladeeinrichtungsnutzungsdauer kann parallel mit einem der geforderten
Ladeprozesse wie folgt beschrieben vorgenommen werden:
Mit einer Handstoppuhr (nach dem Inverkehrbringen)
Die im Display angezeigte Ladeeinrichtungsnutzungsdauer muss mit der mit der Handstoppuhr gemessenen
Zeit auf 1 % genau übereinstimmen. Die Messdauer muss mindestens 10 Minuten betragen.
Mit einem elektronischen Zeitmesser (nur im Rahmen der Produktion)
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SAM Solo | 02
2021-10