Original Installations- und Betriebsanleitung
14.2 Entsorgung von Betriebsstoffen und Komponenten
Vor der Entsorgung die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
1.
Der BEKOMAT
ist außer Betrieb genommen.
®
2.
Der BEKOMAT
ist demontiert.
®
3.
Der BEKOMAT
ist gereinigt und frei von alle Medienresten.
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Betriebsstoff / Hilfsstoff
Aufsaugmaterialien, Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung - mit
Ölen oder anderen gefährlichen Stoffen verunreinigt
Aufsaugmaterialien, Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung - mit
Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 fallen
Verpackungen - Papier und Pappe
Verpackungen - Kunststoffe
Elektrische und elektronische Geräte - mit Ausnahme derjenigen, die unter
20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35 fallen
Vorbereitende Tätigkeiten
BEKOMAT
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EU-Abfallschlüssel
15 02 02
15 02 03
15 01 01
15 01 02
20 01 36
61 | 68
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