BEKOMAT
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14. Entsorgung
14.1 Warnhinweise
HINWEIS
INFORMATION
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14.2 Entsorgung von Betriebsstoffen und Komponenten
Vor der Entsorgung die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
1.
Der BEKOMAT
ist außer Betrieb genommen.
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2.
Der BEKOMAT
ist demontiert.
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3.
Der BEKOMAT
ist gereinigt und frei von alle Medienresten.
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Betriebsstoff / Komponenten
Aufsaugmaterialien, Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung - mit
Ölen oder anderen gefährlichen Stoffen verunreinigt
Aufsaugmaterialien, Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung - mit
Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 fallen
Verpackungen - Papier und Pappe
Verpackungen - Kunststoffe
Elektrische und elektronische Geräte - mit Ausnahme derjenigen, die unter
20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35 fallen
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Unsachgemäße Entsorgung!
Durch unsachgemäße Entsorgung von Bauteilen und Komponenten, Betriebsstoffen und
Hilfsstoffen sowie Reinigungsmedien kann es zu Umweltschäden kommen.
•
Sämtliche Bauteile und Komponenten, Betriebsstoffe und Hilfsstoffe sowie
Reinigungsmedien fachgerecht und entsprechend der regional geltenden gesetzlichen
Vorgaben und Bestimmungen entsorgen.
•
Im Fall von Unklarheiten hinsichtlich der Entsorgung regionalen Entsorgungsfachbetrieb
konsultieren.
Entsorgung von elektrischen und elektronischen Produkten
Elektrische und elektronische Produkte (EEE) enthalten Materialien, Komponenten und
Substanzen, die gefährlich und schädlich für die menschliche Gesundheit und die Umwelt
sein können, wenn der Abfall von elektrischen und elektronischen Produkten (WEEE) nicht
ordnungsgemäß entsorgt wird.
Elektrische und elektronische Produkte sind mit der durchgestrichenen Müllbehälter
gekennzeichnet. Die durchgestrichene Mülltonne symbolisiert, dass elektrische und
elektronische Produkte getrennt gesammelt und nicht zusammen mit dem unsortierten
Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Zu diesem Zweck haben alle Gemeinden Sammelsysteme eingerichtet, in denen Abfälle von
elektrischen und elektronischen Produkten kostenlos an Recyclingstationen oder anderen
Sammelstellen abgegeben oder direkt von Haushalten gesammelt werden können. Weitere
Informationen erhalten Sie von der technischen Verwaltung der Gemeinde.
Elektrischen und elektronischen Produkten dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Die Nutzer müssen kommunale Sammelsysteme nutzen, um die Umweltauswirkungen
der Entsorgung von elektrischen und elektronischen Produkten zu verringern und die
Möglichkeiten für das Recycling und die Verwertung von elektrischen und elektronischen
Produkten zu verbessern.
Vorbereitende Tätigkeiten
Original Installations- und Betriebsanleitung
EU-Abfallschlüssel
15 02 02
15 02 03
15 01 01
15 01 02
20 01 36