Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

BRP Evinrude E-TEC 150 Bedienungsanleitung Seite 71

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für Evinrude E-TEC 150:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

 I
P
NFORMATIONEN ZUR
RODUKTGEWÄHRLEISTUNG
Kein Vertriebsunternehmen, kein BRP-Vertragshändler sowie keine sonstige Person ist berechtigt, eine Beteuerung,
Geltendmachung oder Gewährleistung in Bezug auf das Produkt zu erklären, die nicht in dieser eingeschränkten Ge-
währleistung enthalten ist. Falls dies doch erfolgt ist, wird sie gegenüber BRP nicht durchsetzbar sein.
BRP behält sich das Recht vor, diese Gewährleistung jederzeit zu modifizieren, wobei vorausgesetzt wird, dass eine sol-
che Modifizierung nicht die anwendbaren Gewährleistungsbedingungen für die Produkte ändert, die während der Wirk-
samkeit dieser Gewährleistung verkauft wurden.
4. GEWÄHRLEISTUNGSZEITRAUM
Diese eingeschränkte Gewährleistung wird ab dem Datum des Kaufes durch den ersten Einzelhandelskunden oder ab
dem Datum wirksam, an dem das Produkt zum ersten Mal benutzt wird, je nachdem was zuerst eintritt, und zwar für einen
Zeitraum von:
36 AUFEINANDER FOLGENDEN MONATEN bei privater Nutzung zur Freizeitgestaltung; oder
12 AUFEINANDER FOLGENDEN MONATEN ODER 750 BETRIEBSSTUNDEN gemäß Anzeige des Motormanage-
mentmoduls (EMM) des Produkts, je nachdem was zuerst eintritt, bei gewerblicher Nutzung. Das Produkt wird gewerblich
genutzt, wenn es während eines Teils der Gewährleistungszeit im Zusammenhang mit einer Arbeit oder Beschäftigung
eingesetzt wird, die Einkommen abwirft. Ferner wird das Produkt gewerblich genutzt, wenn es zu irgendeinem Zeitpunkt
während der Gewährleistungszeit an einem Boot installiert wird, das gewerbliche Kennzeichen aufweist oder für die ge-
werbliche Nutzung zugelassen ist.
Für Produkte, die in Australien verkauft werden: Für unsere Waren gilt eine Garantie, die gemäß dem australischen Ver-
brauchergesetz nicht ausgeschlossen werden kann. Sie haben Anspruch auf einen Austausch oder eine Erstattung im
Falle eines erheblichen Fehlers und auf eine Entschädigung im Falle eines anderen vernünftigerweise vorhersehbaren
Ausfalls oder Schadens. Sie haben auch Anspruch auf die Reparatur oder den Austausch der Waren, wenn sie nicht
annehmbarer Qualität sind und der Fehler keinen erheblichen Fehler darstellt.
Die Reparatur oder der Austausch von Teilen oder die Serviceleistung am Produkt, das dieser Gewährleistung unterliegt,
verlängert den Zeitraum dieser eingeschränkten Gewährleistung nicht über deren ursprünglichen Ablaufzeitpunkt hin-
aus.
5. BEDINGUNGEN FÜR DIE ÜBERNAHME DER GEWÄHRLEISTUNG
Die Gewährleistung gilt nur dann, wenn jede der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
a. Evinrude-Außenbordmotoren müssen von Ihrem Eigentümer neu und ungebraucht von einem BRP-Händler erworben
worden sein, der im Land, in dem der Kauf erfolgte, für den Vertrieb von Evinrude-Produkten berechtigt ist (im Folgenden
„Vertragshändler"),
b. und auch dann nur, nachdem die von BRP vorgegebene Inspektion vor der Lieferung vom Käufer und Vertragshändler
durchgeführt und dokumentiert wurde.
c. Das Produkt muss durch einen autorisierten BRP-Vertragshändler ordnungsgemäß registriert worden sein.
d. Die Evinrude-Produkte müssen in dem Land oder der Union von Ländern, in dem der Käufer seinen Wohnsitz hat,
gekauft worden sein.
e. Die regelmäßige Wartung, die in der Bedienungsanleitung aufgeführt wird, muss zeitgerecht durchgeführt werden, da-
mit die Gewährleistung beim Nachweis der ordnungsgemäßen Wartung greift.
Sind die oben erwähnten Bedingungen nicht erfüllt, wird BRP die beschränkte Gewährleistung ablehnen – für private wie
auch kommerzielle Nutzer. Solche Einschränkungen sind erforderlich, damit BRP die Sicherheit seiner Produkte, Kunden
und der Öffentlichkeit schützen kann.
Gemäß der Darstellung in der Bedienungsanleitung ist zur dauerhaften Übernahme der Garantie eine
Durchführung der Wartungsarbeiten in regelmäßigen Abständen erforderlich. BRP kann vor der Gestat-
tung der Gewährleistungsübernahme einen Nachweis über die richtige Wartung verlangen.
6. VORAUSSETZUNGEN ZUM ERHALT DER GEWÄHRLEISTUNGSÜBERNAHME
Der registrierte Eigentümer („Eigentümer") muss einen Vertragsvertreiber/-händler innerhalb von 2 Monaten über das
Auftreten eines Defekts informieren. Der Besitzer muss das Produkt, einschließlich aller defekten Teile, sofort nach dem
Auftreten des Defekts zum Distributor/Händler bringen, auf jeden Fall jedoch innerhalb der Gewährleistungszeit. Er muss
ferner dem Distributor/Händler eine angemessene Gelegenheit geben, den Defekt zu reparieren. Die Unkosten für den
Transport des Produktes zum Distributor/Händler und zurück im Rahmen der Gewährleistung trägt der Eigentümer.
Der Eigentümer muss zudem dem BRP-Vertragshändler für Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung einen Kaufbe-
leg vorlegen. Der Eigentümer muss den Reparatur- bzw. Arbeitsauftrag vor dem Beginn der Reparatur unterschreiben,
damit die unter die Gewährleistung fallende Reparatur bescheinigt wird.
Alle infolge dieser Gewährleistung ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum von BRP über.
Die Meldefrist richtet sich nach anwendbarer nationaler und lokaler Gesetzgebung in Ihrem Land.
69

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Evinrude e-tec 175

Inhaltsverzeichnis