Informationen zur Sicherheit
als Sie schwimmen können, sollten Sie sich
von einem anderen Boot oder Wasserfahr-
zeug begleiten lassen; dabei jedoch immer
einen angemessenen Abstand wahren.
Handeln Sie stets mit gesundem Men-
schenverstand.
Befahren Sie keine Gewässer, in denen
zwischen Wasserfahrzeug und Grund nicht
wenigstens 60 cm (2 ft) Abstand bestehen
bleibt, um Kollisionen mit Hindernissen un-
ter Wasser und damit einhergehende
Schäden und Verletzungen zu vermeiden.
60 cm (2 ft)
Dieses Wasserfahrzeug besitzt keine Be-
leuchtungsanlage, wie sie für den nächtli-
chen Betrieb vorgeschrieben ist. Das Was-
serfahrzeug nicht zwischen
Sonnenuntergang und -aufgang betreiben,
um Zusammenstöße zu vermeiden, die zu
ernsthaften Verletzungen und Tod führen
könnten.
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Befolgen Sie stets die allgemeinen Schiff-
fahrtsregeln sowie etwaige örtliche Vor-
schriften, die für Ihr Wasserfahrzeug gel-
ten.