Einschränkung der gesetzlichen Gewährleistung:
Jegliche gesetzliche Gewährleistung für die
Marktgängigkeit oder die Eignung für einen bestimmte
Zweck oder eine bestimmte Verwendung, ist zeitlich
auf die Dauer der oben beschriebenen vertraglichen
Gewährleistung beschränkt.
Gewährleistungsbedingungen:
Die Haftung von COWAY aus dieser Gewährleistung
unterliegt den folgenden Bedingungen:
a) Der Defekt oder Mangel wird nicht verursacht
durch und ist nicht das Ergebnis von:Nicht
bestimmungsgemäßem Gebrauch oder Einsatz
unter nicht spezifizierten Bedingungen;
unsachgemäßer Lagerung, unbefugter
Modifikation oder Reparatur; Missbrauch,
Fahrlässigkeit, Unfall, Veränderung,
unsachgemäßer Installation oder anderen
Handlungen, die keinen Fehler von Coway oder
des Herstellers des Geräts darstellen oder die nicht
von der Herstellergarantie abgedeckt werden;
b) Das Gerät wurde ohne vorherige schriftliche
Genehmigung von COWAY nicht verändert,
modifiziert oder repariert;
c) Der Eigentümer hat COWAY innerhalb von dreißig
(30) Tagen nach dem Ereignis schriftlich über den
Schaden des Geräts informiert, der unter diese
Gewährleistung fällt;
d) Es hat durch den EIGENTÜMER keinen Fall von
nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch oder
Missbrauch und keine Fahrlässigkeit in Bezug auf
das Gerät gegeben.
Verzicht:
Sollte COWAY Gewährleistungsbedingungen zu
irgendeinem Zeitpunkt nicht durchsetzen oder
vorbringen, so ist dies nicht als ein Verzicht auf die daraus
resultierenden Rechte anzusehen.
Inanspruchnahme der Gewährleistung und
Pflichten des Eigentümers:
Wenn das Gerät seinen Verwendungszweck nicht erfüllt,
so melden Sie dies innerhalb von 48 Stunden oder am
Arbeitstag nach Entdeckung des Gerätefehlers unter der
Nummer (852)2334-5660 bei Coway. Der Eigentümer
muss COWAY spätestens dreißig (30) Tage, nachdem
ein Fehler entdeckt wurde oder bei angemessener
Sorgfalt hätte entdeckt werden müssen, eine schriftliche
Mitteilung zukommen lassen. Voraussetzung für die
Inanspruchnahme der Gewährleitung ist die Vorlage
eines Kaufbelegs durch den Eigentümer.
COWAY haftet bei fehlendem Kaufbeleg nicht.
Sollten der angebliche Fehler oder das Rechtsmittel
der EIGENTÜMER nicht dem Geltungsbereich oder
den Bestimmungen dieser Garantie entsprechen, so
verpflichtet sich der EIGENTÜMER, COWAY unverzüglich
die Kosten für die vom EIGENTÜMER gewünschten
Untersuchungen einschließlich der Kosten für die
Rechtsmittel zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von
COWAY zu erstatten.
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