Anhang
9.5
Konformitätserklärung
Dieses Gerät erfüllt die Anforderung der EU-Richtlinie über Funkanlagen
und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerken-
nung ihrer Konformität. Die Konformität mit der o.a. Richtlinie wird durch
das CE-Zeichen auf dem Gerät bestätigt.
Hiermit erklären wir, dass das Gerät alle grundlegenden Anforderungen
der europäischen Richtlinien erfüllt.
Die Konformitätserklärung kann eingesehen werden unter www.aastra.de.
9.6
RoHS-Zulassung
Unsere an Sie gelieferten Produkte enthalten nach unserer Kenntnis
keine Stoffe in Konzentrationen, Zubereitungen oder Anwendungen, deren
Inverkehrbringen entsprechend den geltenden Anforderungen der euro-
päischen Richtlinie 2011/95/EG (RoHS 2) und der deutschen Elektro- und
Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung verboten ist.
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