Sicherheit
1.11.2
Bauteile aus brennbaren Baustoffen
1.11.2.1
Innerhalb des Strahlungsbereiches
Für Bauteile aus brennbaren Baustoffen oder brennbaren Be-
standteilen sowie Einbaumöbel in der Nähe von Feuerstätten
sind nachfolgende Sicherheitsabstände zu berücksichtigen:
Von der Feuerraumöffnung müssen nach vorn/oben und zu
den Seiten mindestens 800 mm Abstand zu den brennbaren
Bauteilen vorgesehen werden.
Bei Anordnung eines Strahlungsschutzes, der auf beiden
Seiten belüftet wird, genügt ein Abstand von 400 mm. Dabei
muss der belüftete Abstand des Strahlungsschutzes mindes-
tens 20 mm betragen.
Feuerstätte
Kamineinsatz
Abb. 4: Schutz von brennbaren Bauteilen im Strahlungsbe-
reich vor der Feuerraumöffnung, Lina GT, Lina, Lina
TV
Bezeichnung:
A = Strahlungsbereich mit Strahlungsschutz
B = belüfteter Strahlungsschutz
C = Bauteil aus brennbaren Baustoffen, z. B. Möbel, Raum-
textilien
12
A
B
C
mind. 20 mm
1.11.2.2 Außerhalb des Strahlungsbereiches
Für Bauteile aus brennbaren Baustoffen oder brennbaren
Bestandteilen sowie Einbaumöbel sind nachfolgende Sicher-
heitsabstände zu berücksichtigen:
Von den freien Außenflächen der Verkleidung zum Aufstell-
raum müssen mindestens 50 mm Abstand zu brennbaren
Baustoffen oder brennbaren Bestandteilen und zu Einbau-
möbeln gehalten werden.
Feuerstätte
Kamineinsatz
Abb. 5: Schutz und Abstände bei beheizten Flächen, Lina GT,
Lina, Lina TV
Bezeichnung:
A = Bauteil aus brennbaren Baustoffen, z. B. Möbel, Raum-
textilien
B = Belag aus nicht brennbaren Baustoffen
A
mind. 50 mm
B