Inbetriebnahme
"
58
7.5
Abgleich
7.5.1
Nullpunktabgleich
Alle Messgeräte werden nach dem neusten Stand der Technik kalibriert. Die Kalibrierung
erfolgt unter Referenzbedingungen → 87. Ein Nullpunktabgleich ist deshalb bei CNGmass
DCI grundsätzlich nicht erforderlich.
Ein Nullpunktabgleich ist erfahrungsgemäß nur in speziellen Fällen empfehlenswert:
• bei höchsten Ansprüchen an die Messgenauigkeit und sehr geringen Durchflussmengen,
• bei extremen Prozess- oder Betriebsbedingungen, z.B. bei sehr hohen Prozess-
temperaturen.
Voraussetzungen für den Nullpunktabgleich
Folgende Punkte vor Durchführung des Abgleichs beachten:
• Der Abgleich kann nur bei homogenen Messstoffen durchgeführt werden.
• Der Nullpunktabgleich findet bei Nulldurchfluss statt (v = 0 m/s). Dazu können z.B.
Absperrventile vor bzw. hinter dem Messaufnehmer vorgesehen werden oder bereits vor-
handene Ventile und Schieber benutzt werden.
– Normaler Messbetrieb → Ventile 1 und 2 offen
– Nullpunktabgleich mit Pumpendruck → Ventil 1 offen / Ventil 2 geschlossen
– Nullpunktabgleich ohne Pumpendruck → Ventil 1 geschlossen / Ventil 2 offen
Abb. 37:
Nullpunktabgleich und Absperrventile
Achtung!
• Der aktuell gültige Nullpunktwert kann über die Funktion "NULLPUNKT" abgefragt werden
(→ Handbuch "Beschreibung Geräteparameter").
CNGmass DCI Modbus RS485
2
1
A0003601
Endress+Hauser