8. Batterieverschlauchung
Die Verschlauchung der einzelnen Stopfen ist entlang der vorhandenen elektrischen
Schaltung vorzunehmen. Änderungen dürfen nicht vorgenommen werden.
9. Betriebstemperatur
Die Grenztemperatur für den Betrieb von Antriebsbatterien ist festgelegt mit 55°C.
Ein Überschreiten dieser Temperatur hat eine Batterieschädigung zur Folge. Die Bat-
teriebefüllsysteme dürfen in einem Temperaturbereich von > 0 °C bis max. 55 °C be-
trieben werden.
ACHTUNG:
Batterien mit automatischen Wassernachfüllsystemen dürfen nur in Räumen
mit Temperaturen > 0 °C gelagert werden (sonst Gefahr durch einfrieren der
Systeme).
9.1 Diagnoseöffnung
Um die problemlose Messung von Säuredichte und Temperatur zu ermöglichen be-
sitzen die Wassernachfüllsysteme eine Diagnoseöffnung mit einem ø von 6,5 mm
Aquamatic-Stopfen und 7,5 mm BFS-Stopfen.
9.2 Schwimmer
Je nach Zellenbauart und Typ werden unterschiedliche Schwimmer eingesetzt.
9.3 Reinigung
Die Reinigung der Stopfensysteme hat ausschließlich mit Wasser zu erfolgen. Es
dürfen keine Teile der Stopfen mit lösungshaltigen Stoffen oder Seifen in Berührung
kommen.
10. Zubehör
10.1 Strömungsanzeiger
Zur Überwachung des Befüllvorganges kann batterieseitig in die Wasserzuleitung ein
Strömungsanzeiger eingebaut werden. Beim Befüllvorgang wird das Schaufelräd-
chen durch das durchfließende Wasser gedreht. Nach Beendigung des Füllvorgan-
ges kommt das Rädchen zum Stillstand wodurch das Ende des Befüllvorganges an-
gezeigt wird. (Ident Nr.: 50219542).
10.2 Stopfenheber
Zur Demontage der Stopfensysteme darf nur das dazugehörige Spezialwerkzeug
(Stopfenheber) verwendet werden. Um Beschädigungen an den Stopfensystemen zu
vermeiden ist das Heraushebeln der Stopfen mit größter Sorgfalt vorzunehmen.
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