14. Entsorgung
a) Produkt
Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die auf den eu-
ropäischen Markt gebracht werden, müssen mit
diesem Symbol gekennzeichnet werden. Dieses
Symbol weist darauf hin, dass dieses Gerät am
Ende seiner Lebensdauer getrennt von unsortiertem
Siedlungsabfall zu entsorgen ist.
Jeder Besitzer von Altgeräten ist verpflichtet, Alt-
geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall get-
rennten Erfassung zuzuführen. Die Endnutzer sind
verpflichtet, Altbatterien und Altakkumulatoren, die
nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lam-
pen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnom-
men werden können, vor der Abgabe an einer Erfas-
sungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten sind gesetzlich zur
unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Conrad
stellt Ihnen folgende kostenlose Rückgabemöglichkeiten zur
Verfügung (weitere Informationen auf unserer Internet-Seite):
in unseren Conrad-Filialen
in den von Conrad geschaffenen Sammelstellen
in den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsor-
gungsträger oder bei den von Herstellern und Vertreibern
im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmesystemen
Für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem zu ent-
sorgenden Altgerät ist der Endnutzer verantwortlich.
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