2 | Sicherheit und Verantwortung
Grundlegende Sicherheitshinweise
2.1.2.4.2 Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung
Das Tragen von persönlichen Schutzausrüstun-
gen ist ein wichtiger Baustein der Sicherheit.
Fehlende oder ungeeignete persönliche Schutz-
ausrüstungen erhöhen das Risiko von Gesund-
heitsschäden und Verletzungen von Personen.
Persönliche Schutzausrüstungen sind beispiels-
weise: Arbeitshandschuhe, Sicherheitsschuhe,
Schutzkleidung, Atemschutz, Gehörschutz, Ge-
sichtsschutz und Augenschutz
Legen Sie die persönlichen Schutzausrüstun-
gen für den jeweiligen Arbeitseinsatz fest und
stellen Sie die Schutzausrüstung bereit.
Verwenden Sie nur persönliche Schutzaus-
rüstungen, die in ordnungsgemäßem Zustand
sind und einen wirksamen Schutz bieten.
Passen Sie die persönlichen Schutzausrüs-
tungen an die Person an, beispielsweise die
Größe.
Beachten Sie die Hinweise der Hersteller zu
Betriebsstoffen, Saatgut, Dünger, Pflanzen-
schutzmitteln und Reinigungsmitteln.
Geeignete Kleidung tragen
Locker getragene Kleidung erhöht die Gefahr
durch Erfassen oder Aufwickeln an drehenden
Teilen und die Gefahr durch Hängenbleiben an
hervorstehenden Teilen. Dadurch können Perso-
nen schwer verletzt oder getötet werden.
Tragen Sie eng anliegende Kleidung.
Tragen Sie nie Ringe, Ketten und anderen
Schmuck.
Wenn Sie lange Haare haben,
tragen Sie ein Haarnetz.
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MG7196-DE-II | E.1 | 12.08.2021