Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Burmeier Regia Gebrauchsanweisung Seite 134

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für Regia:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Verwenden Sie nur geeignete, nicht zu weiche Polsterauflagen nach DIN 13014 mit ei-
nem Raumgewicht von mind. 38 kg/m³ mit Abmessungen gemäß den Vorgaben in der
Gebrauchsanweisung, um mögliche Bewohergefährdungen durch Einklemmungen oder
Ersticken zu vermeiden.
Die maximal zulässige Höhe der Polsterauflagen (Matratzen) ist abhängig von der Aus-
führung und Stellung der verwendeten Seitensicherung. Die wirksame Höhe der Seitensi-
cherung von mindestens 22 cm über der unbelasteten Polsterauflage muss gewährleistet
sein. Wird dieses Maß nicht eingehalten, müssen Sie in eigener Verantwortung und Risi-
kobewertung je nach klinischem Zustand des Bewohners eventuell zusätzliche/alternative
geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen, wie z. B.:
zusätzliche Sicherungssysteme für den Bewohner
regelmäßige, häufigere Kontrollen des Bewohners
interne Dienstanweisungen für die Anwender
Wenn Seitensicherungen angestellt sind, müssen die elektrische Verstellung von Rücken-
und Oberschenkellehne gesperrt werden:
Bringen Sie dazu den Handschalter außerhalb der Reichweite des Bewohners an, z. B.
am Fußende.
Sperren Sie die Verstellfunktionen am Handschalter.
Es besteht sonst die Möglichkeit einer Quetschgefahr bei zwischen den Seitensicherun-
gen hindurchgeführter Gliedmaße des Bewohners bei ungewollter Betätigung des Hand-
schalters. Auch kann sich die Wirksamkeit der Seitensicherungen bei weit hochgestellten
Liegeflächenteilen verringern. Bringen Sie hierzu den Handschalter außerhalb seiner
Reichweite an (z. B. am Fußende), oder sperren Sie die Verstellmöglichkeiten des Hand-
schalters.
WARNUNG
Verletzungsgefahr
Bei Nichtbeachtung kann es zu Körperverletzungen durch Einklemmung/Ersticken kommen.
Folgender Hinweis ist zu beachten, wenn das Bett einseitig nur mit Seitenblenden und auf
der anderen Bettseite mit Seitensicherung(en) ausgestattet ist:
Eine eingelegte Matratze kann bei nicht hochgeklappten Matratzenhaltern verrutschen. Der
Bewohner kann in den entstandenen unzulässigen Freiraum zwischen Liegefläche und Sei-
tensicherung geraten.
22
Teil C: Pflegepersonal und Bewohner
Bedienung

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis