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Transport
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Sicherheitsbestimmungen für den Transport
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Bei unsachgemäßer Vorbereitung von Fertiger und Bohle und unsachgemäßer
Durchführung des Transports besteht Unfallgefahr!
Fertiger und Bohle bis auf Grundbreite abbauen. Alle überstehende Teile (Nivellier-
automatik, Schnecken-Endschalter, Begrenzungsbleche etc.) abbauen. Bei Trans-
porten mit Sondergenehmigung diese Teile sichern!
Muldenhälften schließen und Muldentransportsicherungen einhängen. Bohle anhe-
ben und Bohlentransportsicherung einlegen. Wetterschutzdach umbauen und Verrie-
gelungsbolzen einstecken.
Alle nicht fest mit Fertiger und Bohle verbundenen Teile in den vorgesehenen Kästen
und in der Mulde verstauen.
Alle Verkleidungen schließen, auf festen Sitz überprüfen.
In der Bundesrepublik Deutschland dürfen Gasflaschen beim Transport nicht auf dem
Fertiger oder der Bohle verbleiben.
Gasflaschen von der Gasanlage abnehmen und mit Schutzkappen versehen. Mit se-
paratem Fahrzeug transportieren.
Beim Verladen über Rampen besteht Gefahr durch Wegrutschen, Kippen oder Um-
stürzen des Geräts.
Vorsichtig fahren! Personen vom Gefahrenbereich fernhalten!
Beim Transport auf öffentlichen Straßen gilt zusätzlich:
Kettenfertiger dürfen in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nicht als
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Selbstfahrer im öffentlichen Straßenverkehr fahren.
In anderen Ländern sind eventuell abweichende Verkehrsgesetze zu beachten.
Der Maschinenführer muss einen gültigen Führerschein für ein Fahrzeug dieser Art
besitzen.
Das Bedienpult muss sich auf der dem Gegenverkehr zugewandten Seite befinden
und gesichert sein.
Die Scheinwerfer müssen vorschriftsmäßig eingestellt sein.
In der Mulde dürfen nur die Zubehör- und Anbauteile mitgeführt werden, kein Misch-
gut, keine Gasflaschen!
Bei Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr muss ggf. eine Begleitperson den Ma-
schinenführer einweisen – besonders an Kreuzungen und Straßeneinmündungen.
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