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Geräteschäden durch zu lange Betriebsdauer
In gewerblichen Infrarot- oder Saunakabinen kann eine übermäßi-
ge Luftfeuchtigkeit in der räumlichen Umgebung zu Sachschäden
führen.
In einer gewerblichen Infrarot- oder Saunakabine muss die
Heizzeit so eingestellt sein, dass sie nach einer bestimmten
Zeitdauer von selbst abschaltet.
Wenn die Heizzeit nicht selbständig abschaltet, muss die Kabi-
ne ständig beaufsichtigt werden.
Die Kabine vor jedem Starten besichtigen.
Betrieb des Geräts durch Kinder und Personen mit
verringerten mentalen Fähigkeiten
Kinder und Personen mit verringerten mentalen Fähigkeiten kön-
nen sich in Gefahr bringen.
Kinder müssen beaufsichtigt werden, um sicherzustellen, dass
sie nicht am Gerät spielen.
Der Betrieb der Saunakabine darf von Kindern unter 8 Jahren
nicht gestartet werden.
Die Einstellungen für die Heizzeit dürfen von Kindern über 8
Jahren nur unter Aufsicht geändert werden.
Die Saunakabine darf von Personen mit verringerten mentalen,
physischen oder sensorischen Fähigkeiten nur unter Aufsicht
gestartet werden oder wenn sie zuvor unterwiesen wurden und
die resultierenden Gefahren verstehen.
Kinder sowie nicht unterwiesene Personen dürfen keine Reini-
gungs- und Wartungsarbeiten ausführen.
DE-10
Montage- und Gebrauchsanweisung - EOS Compact DP/HP
Allgemeine Sicherheitshinweise