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Garantie-Bedingungen Der Stevens Vertriebs Gmbh - Stevens CITY Handbuch

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S - 96 | Deutsch

Garantie-Bedingungen der STEVENS Vertriebs GmbH

Die STEVENS Vertriebs GmbH, Asbrookdamm 35, 22115 Hamburg, gewähr-
leistet für die STEVENS Fahrräder Qualität und Haltbarkeit. Wir garantieren End-
kunden (nachfolgend Kunde), die das Fahrrad in der Bundesrepublik Deutschland
gekauft haben, nach Maßgabe dieser Garantierichtlinie, dass das an sie gelieferte
Fahrrad während der Garantiezeit frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern
sein wird. Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die vertraglichen oder gesetzlichen Rechte des Kunden nach dem Produkthaf-
tungsgesetz oder gegenüber dem jeweiligen Verkäufer aus Gewährleistung wegen
eines Sachmangels nach §§ 434, 437 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (Nacherfüllung,
Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) werden von diesen Garantierichtlinien nicht
berührt.
Welche Teile und Schäden sind von der Garantie erfasst
und wie lange ist die Garantiezeit?
Ein STEVENS Fahrrad ist ein von uns aus verschiedenen Komponenten und
Marken-Zubehörteilen (im folgenden Bauteile) namhafter Hersteller zusammen-
gestelltes Fahrrad. Die Garantie erstreckt sich nur auf folgende Teile des STEVENS
Fahrrades mit folgenden Garantiezeiten ab Datum des Verkaufs an den Erstkäufer:
• STEVENS Fahrradrahmen und STEVENS Fahrradgabeln (Garantiegegenstände)
6 Jahre
• Die Durchführung von Garantieleistungen führt weder zu einer Verlängerung
noch zu einem Neubeginn der Garantiezeit.
Hinweis:
Ausgenommen von der Garantie sind gewöhnlicher Verschleiß und Schäden an
den Garantiegegenständen, die durch einen von den normalen Bestimmungen /
Die Beschichtung/
Vorgaben abweichenden Gebrauch verursacht wurden (siehe Handbuch / Bedie-
Lackierung der Rah-
nungsanleitung – Kapitel „Allgemeine Sicherheitshinweise" und „Bestim-
men und Gabeln ist
mungsgemäßer Gebrauch"). Insbesondere besteht kein Garantieanspruch bei
gesondert zu bewerten.
Schäden, die durch mangelnde Pflege, Wartung, Sturz, Überbelastung durch zu
So unterliegt Lack
große Beladung, durch unsachgemäße Montage (nicht Einhaltung der Montage-
naturgemäß einer Be-
Vorschriften der Hersteller) sowie durch An- und Umbau von zusätzlichen Kom-
anspruchung während
ponenten an das Fahrrad, die nicht vom Hersteller autorisiert sind und / oder
der Nutzungs dauer und
Sprünge mit dem Fahrrad entstanden sind. Die Beschichtung und / oder Lackie-
kann verschleißen bzw.
rung der Garantiegegenstände unterliegt naturgemäß einer Beanspruchung wäh-
leicht beschädigt wer-
rend der Nutzungsdauer und kann verschleißen bzw. leicht beschädigt werden;
den. Dieser Verschleiß
dieser Verschleiß oder derartige Beschädigungen durch mechanische Beanspru-
oder Beschädigungen
chung (z.B. Kratzer durch groben Kontakt mit anderen Gegenständen) sind von der
durch mechanische
Garantie ausgeschlossen.
Beanspruchung (z.B.
Kratzer durch groben
Kontakt mit anderen
Hinweis:
Gegenständen) sind von
der Garantie ausge-
Die Rechte des Endverbrauchers/Kunden aus der gesetzlichen Sachmän-
schlossen.
gelhaftung bleiben von diesen Garantierichtlinien unberührt.
Was sind unsere Garantieleistungen?
Sollte ein Garantiegegenstand innerhalb der Garantiezeit einen Defekt, Mate-
rial- und / oder Verarbeitungsfehler aufweisen, werden wir diesen nach unserer
Wahl durch einen neuen ersetzen (Neulieferung) bzw. den Garantiegegenstand
selbst oder durch einen von uns beauftragten STEVENS Fachhändler instand
setzen. Eine Neulieferung kann in Bezug auf Modell, Maße und Farbe von dem
ursprünglichen Fahrrad abweichen. Entsprechendes gilt für den Fall der Instand-
setzung in Bezug auf die dazu verwandten Bauteile. Im Garantiefall tragen wir
die Materialkosten, nicht aber Versandkosten und Montagekosten, diese hat der
Kunde selbst zu tragen und direkt mit dem STEVENS Fachhändler abzurechnen.
Führen wir die Instandsetzung im Auftrag des STEVENS Fachhändlers durch, so
rechnen wir die Kosten der Instandsetzung mit dem STEVENS Fachhändler ab, der
sie an den Kunden weiterberechnet.
Welche Garantiebedingungen sind sonst noch zu
beachten?
Die STEVENS Garantie ist nicht übertragbar und gilt nur für den Kunden, der
das Fahrrad aus erster Hand im Handel erworben hat (Erstkäufer).
Garantieansprüche bestehen nur bei Vorlage des originalen Kaufbeleges des
Kunden mit Kaufdatum und einer Kopie des vollständig ausgefüllten Fahrrad-
passes und des Übergabeprotokolls (Vordrucke befinden sich im Handbuch zum
Fahrrad).
Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nur, wenn der Kunde den Garantiefall
innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden bei einem STEVENS Fachhändler
anzeigt und diesem durch Übergabe oder Einsendung des Produkts die Gelegen-
heit gegeben hat, eine Fehleranalyse durchzuführen. Die Kosten und die Gefahr
der Einsendung trägt der Kunde, es sei denn, er vereinbart mit dem STEVENS
Fachhändler etwas anderes.
Gefahr:
Lassen Sie Ihr STEVENS Fahrrad nach Stürzen von Ihrem STEVENS Fach-
händler kontrollieren. Tauschen Sie im Zweifel zu Ihrer eigenen Sicherheit
zumindest Lenker und Vorbau aus.
Deutsch | S - 97
Hinweis:
STEVENS Fahrräder
müssen für die Nutzung
auf öffentlichen Wegen
gemäß Straßenver-
kehrszulassungsord-
nung (StVZO) unter
anderem mit Licht und
Reflektoren ausgestattet
sein. Nicht alle STEVENS
Fahrräder werden mit
allen entsprechenden
Anbauteilen ausgeliefert.

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Trekking

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