vorhandenen Druckverhältnisse und würde bei Bedarf die Lüftungsanlage abschalten, bevor gefährlich viel
Abgas in den Wohnraum austreten könnte.
Werden im Gebäude entsprechende Veränderungen geplant und vorgenommen, können die Bedingungen
für einen sicheren und vorgesehen Betrieb der bestehenden Feuerstätte erheblich gestört werden. Die
notwendigen Voraussetzungen für einen zulässigen und problemlosen Betrieb müssen daher bei nachträg-
lichen Veränderungen durch einen entsprechenden Fachmann erneut geprüft werden.
Solche Veränderungen können z.B. sein:
Einbau einer weiteren Feuerstätte am selben oder an einem anderen Schornstein,
bauliche Veränderungen des Schornsteins,
Einbau oder Umbau von Lüftungsgeräten, z.B. Dunstabzugshaube, WC- oder Bad-Entlüfter,
kontrollierte Be- und Entlüftungen,
Einbau oder Umbau von entsprechenden Haushaltsgeräten, z.B. Abluft-Wäschetrockner, zentrale
Staubsauger-Anlage,
Veränderungen an der Gebäude-Dichtheit, z.B. durch Einbau neuer Fenster oder Türen, Dämmung von
Dachfl ächen, Anbringen von Vollwärmeschutz.
1.5 Gefahren durch ungeeignete Brennstoffe
Es dürfen nur geeignete Brennstoffe verwendet werden!
Das Verbrennen von Abfällen oder ungeeigneten Brennstoffen ist nicht zulässig,
umweltschädlich und gefährlich.
Der APELLA ist ausschließlich für die Brennstoffe Scheitholz und Holzbriketts vorgesehen. Ausführliche
Informationen zu den vorgesehenen Brennstoffen fi nden Sie unter „4.1 Brennstoffe" auf Seite 30.
Sicherheitshinweise
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