Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll!
Sollte die automatische Federwiege nicht mehr benutzt werden können,
ist jeder Verbraucher gesetzlich verpflichtet Altgeräte getrennt vom
Hausmüll, z.B. bei einer Sammelstelle seiner Gemeinde/seines Stadtteils,
abzugeben. Damit wird gewährleistet, dass Altgeräte fachgerecht
verwertet und negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden.
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