2 Sicherheitshinweise
2.1
Technische Regeln
Die im Folgenden aufgeführten Vorschriften gelten für die Bundesrepublik
Deutschland. In anderen Staaten sind die dort geltenden Vorschriften zu beach-
ten!
Feststellanlagen müssen nach den Richtlinien für Feststellanlagen vom Deut-
schen Institut für Bautechnik (DIBt) , Anstalt des öffentlichen Rechts, errichtet
werden (Fassung Oktober 1988). (Unter „Errichten" ist hier zu verstehen: Projek-
tieren, Montieren, Inbetriebsetzen und Instandhalten).
Feststellanlagen können zusätzlich auch nach DIN EN 14637 errichtet werden.
Auszug aus DIN EN 14637:
Planung:
Die Planung einzelner Installationen von Feststellanlagen in bestimmten Ge-
bäuden und die Auswahl der Elemente sollte nur von Fachleuten oder aus-
gebildetem Personal durchgeführt werden. Die Anleitungen des Herstellers
der Feststellanlage/Auslösevorrichtung sollten genau befolgt werden.
Das Planungsbüro ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Auswahl der
Feststellanlage.
Installation:
Die Installation und der Zusammenbau der Feststellanlage auf der Baustelle
müssen von Fachpersonal durchgeführt werden, das mit allen erforderlichen
Tätigkeiten und mit den entsprechenden Vorschriften vertraut ist. Die Instal-
lationsanleitungen des Herstellers der Feststellanlage / Auslösevorrichtung
sind zu befolgen.
Der Installationsunternehmer ist verantwortlich für die ordnungsgemäße In-
stallation der Feststellanlage.
2.2
Montage
Verlegen Sie die Netz- und Steuerleitungen grundsätzlich unter Einsatz von Kabelkanälen.
Verlegen Sie die Befestigungsschellen so, dass keine Stolperschwellen entstehen.
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Technisches Handbuch
Dokument-Nr. A24205-A331-A273 – Ausgabe 5 (05/19)