4 Montage
4.3.1
Vorschriften zum Aufstellort
Hinweis
h
Gasfeuerstätten mit einer
Gesamtnennwärmeleistung über 50 kW müssen
in separaten Räumen aufgestellt werden, die
keinen anderen Zwecken dienen, d. h. auch
keine Aufenthaltsräume sein dürfen.
Holen Sie zur Wahl des Aufstellortes sowie zu den Maß-
nahmen der Be- und Entlüftungseinrichtungen des Auf-
stellraumes die Zustimmung der zuständigen Bauauf-
sichtsbehörde ein.
Die Verbrennungsluft, die dem Gerät zugeführt wird,
muss technisch frei von chemischen Stoffen sein, die z.
B. Fluor, Chlor und Schwefel enthalten. Sprays, Farben,
Lösungs- und Reinigungsmittel und Klebstoffe beinhal-
ten derartige Substanzen, die beim Betrieb des Gerätes
im ungünstigsten Fall zu Korrosionen auch in der Abgas-
anlage.
Achtung!
a
Funktionsstörung!
Die Verbrennungsluft muss frei von Partikeln
sein, da es sonst zur Verschmutzung des
Brenners kommen kann.
Achten Sie besonders darauf, dass kein
Baustaub oder Fasern von Isoliermaterial in der
Verbrennungsluft sind.
Werkseitig ist der Kessel daher mit einem Baustaubfilter
ausgerüstet. Während einer Bauphase dürfen Sie den
Kessel nur mit diesem Filter betreiben.
• Tauschen Sie nach spätestens 10 Wochen den Filter
aus, bei starker Verschmutzung auch früher.
• Entfernen Sie nach Abschluss der Bauphase den Filter.
10
4.3.1
Empfohlene Mindestabstände zur Aufstellung
500
Abb. 4.2 Empfohlene Abstände bei der Aufstellung
• Halten Sie die empfohlenen Mindestabstände (Abb.
4.2) ein, um Montage- und Wartungsarbeiten mög-
lichst ungehindert durchführen zu können.
4.3.3
Ausrichten des Kessels
• Richten Sie den Kessel mit Hilfe der höhenverstellba-
renFüße waagerecht aus, um den Ablauf des Kondens-
wassers aus der Kondensatwanne sicher zu stellen.
4.4
Abmessungen
152,5
214,5
Abb. 4.3 Rohranschlussmaße
Installations- und Wartungsanleitung ecoCRAFT /3-E 0020055742_00
500
800
800
R2''
1 1/2"
R2''
90
695