Informiere dich über die in deinem Land aktuell gültigen Richtlinien, ehe
du dein Coboc E-Bike im öffentlichen Straßenverkehr benutzt. Nachfol-
gend werden lediglich die für Deutschland aktuell wichtigsten Regelungen
aufgeführt. Für eine vollständige Auflistung der Richtlinien wird auf die
entsprechenden Gesetzestexte verwiesen. Das Pedelec ist eine junge
Fahrzeugkategorie. Auch die Pedelecs betreffende Gesetze sind noch
stark im Wandel. Erkundige dich daher regelmäßig nach einer evtl. verän-
derten Gesetzeslage.
In der EU fallen Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h und
einer Motor Dauerleistung bis 250 Watt unter die selben EU-Regelungen
wie normale Fahrräder. Fahrräder mit Trethilfe bis hin zu einer höheren
Höchstgeschwindigkeit und/oder einer höheren Motorleistung sind im
Sinne der EU Richtlinie 2002/24/EG Kleinkrafträder niedriger Leistung.
Diese bedürfen einer Typengenehmigung und es herrscht Helm-, und
Versicherungspflicht.
Coboc E-Bikes werden serienmäßig mit einer Höchstgeschwindigkeit bis
25 km/h und mit einer Motor-Dauerleistung von 250 Watt ausgeliefert.
Somit sind sie nach der Richtlinie 2002/24/EG von der Typengenehmigung
ausgenommen.
Für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr gilt in Deutschland die
StVO (Straßenverkehrsordnung) und die StVZO (Straßenverkehrs-Zulas-
sungs-Ordnung). Für Fahrräder erfordert die StVZO unter anderem:
Eine deutlich hörbare Klingel.
Eine fest angebrachte Lichtanlage mit weißem Front-, und rotem Rück-
scheinwerfer. Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und
der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, einer Batterie oder einem
wiederaufladbaren Energiespeicher oder einer Kombination daraus als
Energiequelle ausgerüstet sein.
Gesetzliche Bestimmungen
Es müssen folgende Rückstrahler am Fahrrad angebracht sein:
•
Vorne ein weißer Rückstrahler.
•
Hinten ein roter, nicht dreieckiger Rückstrahler der Kategorie „Z".
Der Rückstrahler darf in den Rückscheinwerfer integriert sein.
•
Seitlich wirkende Rückstrahler müssen an der vorderen und hinteren
Hälfte des E-Bikes angebracht sein, davon mindestens einer an den
Radspeichen. Alternativ können Reifen mit reflektierenden Ringen an
beiden Seiten eingesetzt werden. Sämtliche seitlich ausgerichteten
Rückstrahler müssen die selbe Farbe (gelb oder weiß) besitzen.
•
Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden
gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein.
Klingel und Reflektoren entsprechend StVZO müssen vor der Teilnahme
am öffentlichen Straßenverkehr an deinem Coboc E-Bike angebracht
werden. Gegebenenfalls muss eine Beleuchtungsanlage nachgerüstet
werden. Bitte achte darauf, dass die Beleuchtungsanlage deines Coboc
E-Bikes nicht verdeckt ist. Sollte die Beleuchtungsanlage defekt sein, dann
darf dein Coboc E-Bike nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr benutzt
werden. Bitte wende dich zur Reparatur an deinen Coboc Fachhändler.
Die Verantwortung für die Verkehrssicherheit aller Coboc E-Bikes trägt der
Kunde.
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