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Behördlich Vorgeschriebene Prüfungen; Regelmäßige Prüfungen; Prüfung Von Tragenden Konstruktionen - Palfinger P 230 Bedienungs- Und Wartungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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2 VERWENDUNG UND SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
2.4.7 Behördlich vorgeschriebene Prüfungen
Die behördlichen Prüfungen sind nach den jeweils gültigen landesrechtlichen Vorschriften
durchzuführen
entsprechen; siehe Punkt 2.4.7.1 bis 2.4.7.5!
Der Fahrzeughalter ist verantwortlich für die Veranlassung aller Untersuchungen (siehe
auch Betriebssicherheitsverordnung). Das Fahrzeug ist für die Prüfung so vorzubereiten,
dass die Prüfung ordnungsgemäß ablaufen kann.
- Der Fahrzeughalter hat Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln. Bei
diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt werden.
Der Fahrzeughalter legt ferner die Voraussetzungen fest, welche die von ihm beauftragten Personen zu
erfüllen haben (befähigte Personen).
Nach derzeitiger Auffassung ist davon auszugehen, dass die Aufgaben der befähigten Personen für die
nachstehend aufgeführten Prüfungen durch die dort genannten Personen wahrgenommen werden. Art,
Umfang und Fristen der Prüfungen sind bisherige Praxis und entsprechen den Regeln der Technik.
2.4.7.1 Regelmäßige Prüfungen
Hubarbeitsbühnen sind nach der ersten Inbetriebnahme in Abständen von längstens einem Jahr
durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.
Der fahrzeugtechnische Teil ist durch einen Sachkundigen für Hubarbeitsbühnen zu prüfen. Die
Wartungs-Arbeitskarte bzw. die Rechnung über die durchgeführte Prüfung sollten über einen
Zeitraum von einem Jahr aufbewahrt werden.
Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf
dem
Gebiet
der
Hubarbeitsbühnen
Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DGUV-Regeln, DIN-
Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder
anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) soweit vertraut ist, dass
er den betriebssicheren Zustand von Hubarbeitsbühnen beurteilen kann.
2.4.7.2 Prüfung von tragenden Konstruktionen
Werden bei diesen Prüfungen z.B. Risse, Verformungen oder ä. festgestellt, ist unbedingt ein
Sachverständiger hinzuzuziehen.
Nach der Schadensaufnahme ist der Bühnenhersteller PALFINGER PLATFORMS zu konsultieren.
Die Art und Weise der Reparatur erfolgt dann in Abstimmung zwischen dem Bühnenhersteller und
dem Sachverständigen.
Werden Schweißarbeiten an der Hubarbeitsbühne erforderlich, sind die Vorschriften und Hinweise
unter dem Kapitel 5 im Abschnitt „Vorgehen bei Schweißarbeiten" unbedingt einzuhalten.
32
und
müssen
den
hat
nachfolgend
angeführten
und
mit
den
einschlägigen
deutschen
Vorschriften
staatlichen
Vorschriften,
Bedienungsanleitung P 230 / 300
Edition: 1510

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