US EPA emissionsrelevante Gewährleistung
BRP US Inc. („BRP")* garantiert dem Endverbraucher und jedem nachfolgenden Käufer, dass dieser
neue Motor, einschließlich aller Teile seiner emissionsmindernden Einrichtung und seines Systems zur
Verminderung der Verdunstungsemission, zwei Bedingungen erfüllt:
Die Konstruktion, der Bau und die Ausstattung erfolgte so, dass das Produkt zum
1.
Verkaufszeitpunkt an den Endverbraucher die Anforderungen 40 CFR 1045 und 40 CFR 1060
erfüllt.
Es weist keine Material-und Verarbeitungsfehler, die der Erfüllung von 40 CFR 1045 und 40 CFR
2.
1060 entgegenstehen, auf.
Liegt ein Garantieanspruch vor, wird BRP jeden Teil oder Bauteil mit einem Material- oder
Verarbeitungsfehler, der zur Erhöhung der Motoremission eines regulierten Schadstoffes führt, innerhalb
des angeführten Gewährleistungszeitraums nach eigener Wahl reparieren oder austauschen. Dem
Eigentümer entstehen dadurch keine Kosten und das gilt auch für Kosten, die sich auf die Diagnose und
Reparatur und Austausch emissionsrelevanter Ersatzteile beziehen. Alle infolge dieser Gewährleistung
ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum von BRP über.
Für alle emissionsrelevanten Gewährleistungsansprüche beschränkt BRP die Diagnose und Reparatur
von emissionsrelevanten Ersatzteilen auf Evinrude-Vertragshändler, sofern nicht, wie in Punkt 2 der
folgenden Aufstellung dargelegt, eine Notfallreparatur vorliegt.
Als zertifizierender Hersteller weist BRP in den folgenden Fällen keine emissionrelevanten
Gewährleistungsansprüche zurück:
Wartung und andere BRP-Dienstleistungen bzw. die in zugelassenen Anlagen von BRP
1.
durchgeführt wurden.
Reparaturarbeiten an Motoren/Ausrüstungsgegenständen, die ein Bootsführer im Hinblick auf die
2.
Berichtigung einer unsicheren,Notfallbedingung durchführte und die BRP zuzurechnen ist, sofern
der Bootsführer so rasch als möglich versucht, die ordnungsgemäße Konfigguration des Motors/
Ausrüstungsgegenstands wieder herzustellen.
Alle vom Bootsführer veranlasste Maßnahmen oder das Unterlassen von Maßnahmen, die nicht
3.
im Zusammenhang mit dem Garantieanspruch stehen.
4.
Bei einer höheren Wartungsfrequenz, als von BRP angegeben.
5.
Alles, was als Fehler oder oder Zuständigkeit BRP zuzuschreiben ist.
Der Einsatz von handelsüblichen Kraftstoffen für den Betrieb des Geräts, sofern es seitens BRP
6.
keine schriftliche Wartungsanweisungen gibt, die darauf hinweisen, dass dieser Kraftstoff die
emissionsmindernde Einrichtung des Geräts beeinträchtigen könnte und die Bootsführer mühelos
einen geeigneten Kraftstoff haben können. Siehe dazu den Abschnitt Wartungsinformationen
sowie den Abschnitt Kraftstoffanforderungen.
Zeitraum der emissionsrelevanten Gewährleistung
Die emissionsrelevante Gewährleistung gilt, je nach dem, was zuerst eintritt, für den folgenden Zeitraum:
Abgasemissionsrelevante Bauteile
Verdampfungsemissionsrelevante Bauteile
Informationen zur Produktgewährleistung
STUNDEN
175
Nicht zutreffend
MONATE
60
24
89