Die emissionsrelevanten Bauteile in Sportbooten, die in den USA registriert und
EPA-zertifiziert sind, sind über eine Dauer von dreißig (30) aufeinander folgenden
Monaten oder von 175 Stunden Motorlauf abgedeckt, je nachdem, was zuerst
eintritt. Werden die 175 Stunden Motorlauf während des normalen Gewährleis-
tungszeitraums erreicht, sind die Teile mit Auswirkung auf die Abgasemission bis
zur Ende des normalen Gewährleistungszeitraums durch die Standardgewährleis-
tung von BRP abgedeckt.
Wenden Sie sich bezüglich einer Auflistung der derzeit von der Garantie abgedeck-
ten emissionsrelevanten Bauteile an Ihren BRP Vertragshändler.
Die Reparatur oder der Austausch von Teilen oder die Serviceleistung im Rahmen
dieser Gewährleistung verlängert nicht den Zeitraum dieser Gewährleistung über
dessen ursprünglichen Ablaufzeitpunkt hinaus.
Siehe auch die anwendbare Abgas-Kontrollgarantie-Erklärung für Kalifornien und
New York, wenn ein Sportboot von BRP für den Verkauf in den Staaten Kalifor-
nien oder New York hergestellt wurde, das ursprünglich an einen Bewohner der
Staaten Kalifornien oder New York verkauft wurde oder entsprechend für die
Gewährleistung registriert wurde.
5) BEDINGUNGEN FÜR DIE ÜBERNAHME DER
GEWÄHRLEISTUNG
Die Gewährleistung gilt nur dann, wenn jede der folgenden Bedingungen erfüllt
ist:
– Die Sea-Doo
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mer neu und ungebraucht bei einem BRP-Vertragshändler gekauft werden, der
die Berechtigung für den Vertrieb von Sea-Doo
Land, in dem der Verkauf erfolgte, besitzt (im Folgenden "BRP-Vertragshänd-
ler");
– Die von BRP vorgeschriebene Inspektion vor der Lieferung muss abgeschlos-
sen und dokumentiert sein;
– Das Produkt muss ordnungsgemäß durch einen autorisierten BRP-Vertrags-
händler registriert worden sein;
– Das Sea-Doo
Union von Ländern, in dem/der der Käufer seinen Wohnsitz hat, gekauft wor-
den sein;
– Zur Übernahme der Gewährleistung müssen die routinemäßigen Wartungsar-
beiten wie in der Bedienungsanleitung beschrieben in den richtigen Zeitabstän-
den ausgeführt werden. BRP behält sich das Recht vor, die Gewährleistung nur
dann zu übernehmen, wenn eine Prüfung ergeben hat, dass die Wartungsarbei-
ten ordnungsgemäß ausgeführt wurden.
BRP wird diese eingeschränkte Gewährleistung gegenüber einem Eigentümer bei
privater Nutzung oder bei gewerblicher Nutzung nicht übernehmen, wenn die vor-
stehenden Bedingungen nicht erfüllt sind. Solche Einschränkungen sind erforder-
lich, damit BRP sowohl die Sicherheit seiner Produkte als auch die Sicherheit sei-
ner Kunden und der Öffentlichkeit schützen kann.
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-Sportboote des Modelljahrs 2010 müssen vom ersten Eigentü-
-Sportboot des Modelljahrs 2010 muss in dem Land oder der
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-Sportboot-Produkten in dem
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