LU Frame de.book Page 38 Mercredi, 24. février 2010 10:17 10
GARANTIEBEDINGUNGEN
GARANTIEBEDINGUNGEN
Gewährleistungen und Bestimmungen
ausschließlich für Deutschland
Für eine Garantieleistung sollten Sie sich an Ihren Händler oder
das SAGEMCOM Helpdesk wenden. Es muss ein Kaufbeleg
vorgelegt werden.
Bitte nutzen Sie Ihr Gerät bestimmungsgemäß und unter
normalen Nutzungsbedingungen. SAGEMCOM übernimmt
keine Haftung für nicht bestimmungsgemäße Nutzung und die
daraus resultierenden Folgen.
Bei jeglicher Fehlfunktion berät Sie Ihr Händler oder das
SAGEMCOM Helpdesk.
A)Allgemeine Garantiebedingungen
SAGEMCOM übernimmt innerhalb eines Garantiezeitraums von
24 -vierundzwanzig- Monate (6 -sechs- Monate für Zubehör) ab
dem Kaufdatum ohne Berechnung und nach eigenem Ermessen
Reparaturarbeiten und Kosten für Ersatzteile, wenn am Gerät
Fehler auftreten, die auf eine fehlerhafte Verarbeitung
zurückzuführen sind.
Außer in Fällen, wo der Kunde mit SAGEMCOM einen
Wartungsvertrag über das Gerät abgeschlossen hat, gemäß dem
die Reparatur im Hause des Kunden erfolgt, werden keine
Gerätereparaturen im Hause des Kunden durchgeführt. Der
Kunde muss das defekte Gerät an die Adresse zurückschikken,
die er vom Händler oder vom SAGEMCOM Helpdesk erhält.
Wenn ein Produkt zur Reparatur eingesandt werden muss, ist
diesem in jedem Fall ein Kaufbeleg (ohne Änderungen, Notizen
oder unleserliche Stellen) beizulegen, der nachweist, dass für das
Produkt noch ein Garantieanspruch besteht. Wird kein
Kaufbeleg beigelegt, legt die SAGEMCOM-Reparaturwerkstatt
das Produktionsdatum als Referenz für den Garantiestatus des
Produkts zugrunde.
Abgesehen
von
gesetzlichen
Verpflichtungen,
gewährt
SAGEMCOM keinerlei implizite oder explizite Garantien, die
nicht in diesem Abschnitt aufgeführt wurden und ist nicht haftbar
für jegliche direkte oder indirekte bzw. materielle oder
immaterielle Beschädigungen außerhalb des vorliegenden
Garantierahmens.
Sollte eine Bestimmung dieser Garantie ganz oder teilweise
aufgrund
eines
Verstoßes
gegen
eine
zwingende
Verbraucherschutzvorschrift des nationalen Rechts ungültig oder
illegal sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
dieser Garantie hiervon unberührt.
Die gesetzliche Gewährleistung bleibt von der Herstellgarantie
unberührt.
38