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BRP SEA-DOO 180 CHALLENGER/SE 2009 Bedienungsanleitung Seite 134

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GARANTIE
Zur Übernahme der Gewährleistung müssen die routinemäßigen Wartungsarbei-
ten wie in der Bedienungsanleitung beschrieben in den richtigen Zeitabständen
ausgeführt werden. BRP behält sich das Recht vor, die Gewährleistung nur dann
zu übernehmen, wenn eine Prüfung ergeben hat, dass die Wartungsarbeiten
ordnungsgemäß ausgeführt wurden.
6) VORAUSSETZUNGEN ZUM ERHALT DER
GEWÄHRLEISTUNGSÜBERNAHME
Der Kunde muss innerhalb von zwei (2) Tagen nach Auftreten eines Material-
oder Herstellungsfehlers einem autorisierten BRP-Lieferant/Händler davon
Mitteilung machen und ihm Zugang zu dem Fahrzeug verschaffen und damit
Gelegenheit zu einer Reparatur geben. Der Kunde muss seinem autorisierten
BRP-Lieferant/Händler einen Beweis über den Kauf des Fahrzeugs vorlegen
und vor der Reparatur das Reparaturformular unterschreiben, damit diese unter
die Gewährleistung fällt. Alle infolge dieser eingeschränkten Gewährleistung
ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum von BRP über.
7) VERPFLICHTUNGEN VON BRP IN BEZUG AUF
GEWÄHRLEISTUNGEN
BRP repariert und/oder ersetzt während des Gewährleistungszeitraums alle
defekten Teile nach ihrem alleinigen Ermessen, wenn dieser Defekt auf Materi-
alfehler zurückzuführen ist oder sich bei normalem Gebrauch, normaler Wartung
und normalem Service eingestellt hat. BRP ersetzt alle diese Teile durch neue
BRP-Originalteile, ohne Material- oder Arbeitszeit zu berechnen, bei jedem zuge-
lassenen BRP-Lieferanten/Händler. Die Haftung von BRP beschränkt sich auf die
Ausführung der erforderlichen Reparaturen oder den Austausch von Teilen. Kein
Anspruch auf Verletzung der Gewährleistung kann Ursache für eine Rücktrittser-
klärung oder die Annullierung des Sportbootverkaufs an den Besitzer sein.
Für den Fall, dass die Gewährleistung außerhalb des Landes, in dem der Ver-
kauf ursprünglich erfolgt ist, erforderlich ist, verpflichtet sich der Besitzer zur
Übernahme aller zusätzlichen Kosten, die infolge von lokalen Gepflogenheiten
und Bedingungen anfallen, wie beispielsweise (jedoch nicht ausschließlich)
Fracht, Versicherung, Steuern, Lizenzgebühren, Einfuhrzölle und alle sonstigen
finanziellen Ausgaben, einschließlich derer, die von Regierungen, Staaten, Ho-
heitsgebieten und deren entsprechenden Vertretungen erhoben werden.
BRP behält sich das Recht vor, Produkte von Zeit zu Zeit zu verbessern oder zu
verändern, ohne dass eine Verpflichtung eingegangen wird, zuvor hergestellte
Produkte zu modifizieren.
8) ÜBERTRAGUNG
Wenn der Produkteignerstatus während des Gewährleistungszeitraums über-
tragen wird, wird auch die Gewährleistung übertragen und wird für die restliche
Gewährleistungszeit gültig bleiben, sofern BRP oder ein autorisierter BRP-Lie-
ferant/Händler neben den Daten des neuen Eigentümers eine Bestätigung des
alten Eigentümers über den Eigentümerwechsel erhält.
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