EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG VON BRP
FÜR IN DEN USA ODER KANADA VERKAUFTE
SEA-DOO
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1) GÜLTIGKEIT
BRP US Inc.* ("BRP") gewährleistet, dass neue und nicht gebrauchte
Sea-Doo
-Sportboote des Modelljahrs 2009 ("Sportboot"), die von autorisierten
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Sea-Doo-Sportboot-Händlern in den 50 Staaten der USA und Kanada ("Händler")
vertrieben werden, für den unten genannten Zeitraum und unter den unten
genannten Bedingungen frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.
Diese eingeschränkte Gewährleistung erlischt, wenn: (1) das Sportboot zu
einem beliebigen Zeitpunkt, auch durch einen früheren Eigentümer, für den
Rennsporteinsatz oder eine sonstige Wettbewerbsaktivität verwendet wurde,
oder (2) das Sportboot in einer solchen Weise geändert oder modifiziert worden
ist, dass sein Betrieb, seine Leistung oder Haltbarkeit negativ beeinflusst wurden,
bzw. geändert oder modifiziert wurde, um seine beabsichtigte Verwendung zu
ändern.
Für alle Originalteile und sämtliches Originalzubehör von BRP, die/das von
einem autorisierten BRP-Vertragshändler zum Zeitpunkt der Lieferung des
Sea-Doo
-Sportboots des Modelljahrs 2009 installiert wurde(n), gilt dieselbe
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Gewährleistung wie für das Sportboot selbst.
2) HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
DIESE GEWÄHRLEISTUNG WIRD AUSDRÜCKLICH GEWÄHRT UND ER-
SETZT ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHR-
LEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH OHNE EINSCHRÄNKUNG GEWÄHRLEIS-
TUNGEN DER MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESONDE-
REN ZWECK. IN DEM UMFANG, IN DEM SIE NICHT WIDERRUFEN WERDEN
KÖNNEN, SIND DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN IN IH-
RER DAUER AUF DIE DAUER DER AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNG
BESCHRÄNKT. NEBEN- UND FOLGESCHÄDEN SIND VON DER GEWÄHR-
LEISTUNG AUSGESCHLOSSEN, EINIGE LÄNDER/STAATEN GESTATTEN
NICHT DIE OBEN GENANNTEN AUSSCHLUSSERKLÄRUNGEN, BESCHRÄN-
KUNGEN UND ANDEREN HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE. INFOLGEDESSEN
SIND DIESE FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT ANWENDBAR. DIESE GE-
WÄHRLEISTUNG GIBT IHNEN BESTIMMTE RECHTE, UND SIE KÖNNEN
NOCH WEITERE GESETZLICHE RECHTE HABEN, DIE VON LAND ZU LAND
ODER STAAT ZU STAAT UNTERSCHIEDLICH SEIN KÖNNEN.
Kein Lieferant, kein BRP-Vertragshändler sowie keine sonstige Person ist berech-
tigt, eine Beteuerung, Geltendmachung oder Gewährleistung in Bezug auf das
Produkt zu erklären, die nicht in dieser eingeschränkten Gewährleistung enthalten
ist. Falls dies doch erfolgt ist, wird sie gegenüber BRP nicht durchsetzbar sein.
BRP behält sich das Recht vor, diese Gewährleistung jederzeit zu modifizieren,
wobei vorausgesetzt wird, dass eine solche Modifizierung nicht die anwendbaren
Gewährleistungsbedingungen für die Produkte ändert, die während der Wirksam-
keit dieser Gewährleistung verkauft wurden.
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-SPORTBOOTE DES MODELLJAHRS 2009