„BRP Vertragshändler"), und zwar nur, nachdem das von BRP vorgeschriebene
Prüfverfahren vor der Auslieferung abgeschlossen und dokumentiert wurde.
Die Übernahme der Garantie erfolgt bei ordnungsgemäßer Registrierung des
Produkts durch einen autorisierten BRP Vertragshändler. Zudem gilt diese Über-
nahme der Garantie nur, wenn der LYNX Motorschlitten in dem Land, in dem/der
der Käufer seinen Wohnsitz hat, gekauft wird. BRP wird diese beschränkte Ga-
rantie gegenüber einem Eigentümer bei privater Nutzung oder bei gewerblicher
Nutzung nicht übernehmen, wenn die vorstehenden Bedingungen nicht erfüllt
sind. Solche Einschränkungen sind erforderlich, damit BRP sowohl die Sicherheit
seiner Produkte als auch die Sicherheit seiner Kunden und der Öffentlichkeit
gewährleisten kann.
Die routinemäßigen Wartungsarbeiten müssen zur dauerhaften Übernahme der
Garantie, wie in der Bedienungsanleitung beschrieben, in den richtigen Zeitab-
ständen ausgeführt werden. BRP behält sich das Recht vor, die Garantie nur dann
zu übernehmen, wenn eine Prüfung ergeben hat, dass die Wartungsarbeiten
ordnungsgemäß ausgeführt wurden.
4) VORAUSSETZUNGEN ZUM ERHALT DER
GARANTIEÜBERNAHME
Der Kunde muss innerhalb von zwei (2) Monaten nach Auftreten eines Mate-
rial- oder Herstellungsfehlers einem autorisierten BRP Vertragshändler davon
Mitteilung machen und ihm Zugang zu dem Fahrzeug verschaffen und damit
Gelegenheit zu einer Reparatur geben. Der Kunde muss seinem autorisierten
BRP Vertragshändler einen Beweis über den Kauf des Fahrzeugs vorlegen und
vor der Reparatur das Reparaturformular unterschreiben, damit diese unter die
Garantie fällt. Alle infolge dieser beschränkten Garantie ausgetauschten Teile
gehen in das Eigentum von BRP über.
5) VERPFLICHTUNGEN VON BRP IN BEZUG AUF
GARANTIELEISTUNGEN
BRP repariert und/oder ersetzt während der Garantiezeit alle defekten Teile nach
seinem alleinigen Ermessen, wenn dieser Defekt auf Materialfehler zurückzu-
führen ist oder sich bei normalem Gebrauch, normaler Wartung und normalem
Service eingestellt hat. BRP ersetzt alle diese Teile durch neue BRP Originalteile,
ohne Material- oder Arbeitszeit zu berechnen, bei jedem zugelassenen BRP Ver-
tragshändler.
BRP behält sich das Recht vor, Produkte von Zeit zu Zeit zu verbessern oder zu
verändern, ohne dass eine Verpflichtung eingegangen wird, zuvor hergestellte
Produkte zu modifizieren.
6) GARANTIEAUSSCHLUSS
Unter keinen Umständen wird für Folgendes eine Garantie übernommen:
– Natürliche Abnutzung und Verschleiß;
– Routinemäßige Wartungsarbeiten, Tunen und Einstellungen;
– Durch unsachgemäße Wartung und/oder Lagerung entstandene Schäden, wie
sie in der Bedienungsanleitung beschrieben sind;
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