ENTSORGUNG
Wenn Ihr Gerät eines Tages unbrauchbar wird oder Sie
es nicht mehr benötigen, geben Sie das Gerät bitte auf
keinen Fall in den Hausmüll, sondern entsorgen Sie es
umweltgerecht.
Geben Sie das Gerät bitte in einer Verwertungsstelle ab.
Kunststoff- und Metallteile können hier getrennt und
der Wiederverwertung zugeführt werden. Auskunft
hierzu erhalten Sie auch in Ihrer Gemeinde- oder
Stadtverwaltung.
Batterien gehören nicht in den Hausmüll. Als Verbraucher
sind Sie gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien bzw.
Akkus zurückzugeben. Am Ende der Lebensdauer Ihres
Gerätes müssen die Batterien bzw. Akkus entnommen
und gesondert entsorgt werden. Sie können Ihre alten
Batterien und Akkus an den örtlichen Sammelstellen Ihrer
Gemeinde oder bei Ihrem Händler bzw. Verkaufsstelle
abgeben.
Entsorgen Sie Akkus im entladenen Zustand. Wir
empfehlen die Pole mit einem Klebestreifen zum Schutz
vor einem Kurzschluss abzudecken. Öffnen Sie den Akku
nicht.
Entsorgen Sie Elektrowerkzeuge nicht
zusammen mit dem Hausmüll!
Gemäß Europäischer Richtlinie 2012/19/EU
über Elektro- und Elektronik- Altgeräte und
Umsetzung in nationales Recht müssen verbrauchte
Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt und einer
umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden.
Recycling-Alternative zur Rücksendeaufforderung:
Der Eigentümer des Elektrogerätes ist alternativ anstelle
Rücksendung zur Mitwirkung bei der sachgerechten
Verwertung im Falle der Eigentumsaufgabe verpflichtet.
Das Altgerät kann hierfür auch einer Rücknahmestelle
überlassen werden, die eine Beseitigung im Sinne des
nationalen Kreislaufwirtschafts und Abfallgesetzes
durchführt. Nicht betroffen sind den Altgeräten
beigefügte Zubehörteile und Hilfsmittel ohne
Elektrobestandteile.
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