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Hinweise Zum Benutzen Der Betriebsanleitung; Allgemeine Sicherheitshinweise - Grunbeck GENO-mat F 500AK DS Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Filteranlage
GENO-mat
F 500/600 AK; DS/WS

2 | Hinweise zum Benutzen der Betriebsanleitung

3 | Allgemeine Sicherheitshinweise

3.1 Symbole und Hin-
weise
3.2 Betriebspersonal
Bestell-Nr. 240 963_115 Erstellt: fsei/mrie G:\BA-240963_115_F 500-600-AK.DOCX
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Diese Betriebsanleitung richtet sich an die Betreiber unserer Anlagen.
Sie ist in mehrere Kapitel gegliedert, die alphabetisch bezeichnet und
in der Inhaltsübersicht auf Seite 2 zusammengestellt sind. Um Infor-
mationen zum gewünschten Thema zu finden, suchen Sie zunächst
auf Seite 2 das zutreffende Kapitel.
Die Kopfzeilen und die Seitennummerierung mit Angabe des Kapitels
helfen Ihnen, sich in der Betriebsanleitung zu orientieren.
Wichtige Hinweise in dieser Betriebsanleitung werden durch Sym-
bole hervorgehoben. Im Interesse eines gefahrlosen, sicheren und
wirtschaftlichen Umgangs mit der Anlage sind diese Hinweise beson-
ders zu beachten.
Gefahr! Missachten so gekennzeichneter Hinweise führt zu schwe-
ren oder lebensgefährlichen Verletzungen, hohen Sachschäden oder
zu unzulässiger Verunreinigung des Trinkwassers.
Warnung! Werden so gekennzeichnete Hinweise missachtet, so
kann es unter Umständen zu Verletzungen, Sachschäden oder Ver-
unreinigungen des Trinkwassers kommen.
Vorsicht! Beim Missachten so gekennzeichneter Hinweise besteht
die Gefahr von Schäden an der Anlage oder anderen Gegenständen.
Hinweis: Dieses Zeichen hebt Hinweise und Tipps hervor, die Ihnen
die Arbeit erleichtern.
So bezeichnete Arbeiten dürfen nur vom Werks-/Vertragskundendienst
der Firma Grünbeck oder von ausdrücklich durch die Firma Grünbeck
autorisierten Personen durchgeführt werden.
So bezeichnete Arbeiten dürfen nur von elektrotechnisch unterwiese-
nem Personal nach den Richtlinien des VDE oder vergleichbarer, ört-
lich zuständiger Institutionen, durchgeführt werden.
So bezeichnete Arbeiten dürfen nur vom zuständigen Wasserversor-
gungsunternehmen oder von zugelassenen Installationsunternehmen
erfolgen. In Deutschland muss das Installationsunternehmen nach §
12(2) AVBWasserV in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversor-
gungsunternehmens eingetragen sein.
An der Anlage dürfen nur Personen arbeiten, die diese Betriebsanlei-
tung gelesen und verstanden haben. Dabei sind insbesondere die Si-
cherheitshinweise strikt zu beachten.

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