Sicherheitshinweise
Sicherheitshinweise
Sicherheitshinweise für den Betrieb der Anlage
Verhalten bei Gasgeruch
Gefahr
Austretendes Gas kann zu Explosi-
onen führen, die schwerste Verlet-
zungen zur Folge haben.
Nicht rauchen! Offenes Feuer und
■
Funkenbildung verhindern. Nie-
mals Schalter von Licht und Elekt-
rogeräten betätigen.
Gasabsperrhahn schließen.
■
Fenster und Türen öffnen.
■
Personen aus der Gefahrenzone
■
entfernen.
Gas- und Elektroversorgungsun-
■
ternehmen von außerhalb des
Gebäudes benachrichtigen.
Stromversorgung zum Gebäude
■
von sicherer Stelle (außerhalb des
Gebäudes) unterbrechen lassen.
Verhalten bei Abgasgeruch
Gefahr
Abgase können zu lebensbedro-
henden Vergiftungen führen.
Heizungsanlage außer Betrieb
■
nehmen.
Aufstellort belüften.
■
Türen zu Wohnräumen schließen,
■
um eine Verbreitung der Abgase
zu vermeiden.
Verhalten bei Wasseraustritt aus dem
Gerät
Gefahr
Bei Wasseraustritt aus dem Gerät
besteht die Gefahr eines Strom-
schlags.
Heizungsanlage an der externen
Trennvorrichtung ausschalten (z. B.
Sicherungskasten, Hausstromver-
teilung).
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(Fortsetzung)
Gefahr
Bei Wasseraustritt aus dem Gerät
besteht die Gefahr von Verbrühun-
gen.
Heißes Heizwasser nicht berühren.
Kondenswasser
Gefahr
Der Kontakt mit Kondenswasser
kann gesundheitliche Schäden ver-
ursachen.
Kondenswasser nicht mit Haut und
Augen in Berührung bringen und
nicht verschlucken.
Abgasanlagen und Verbrennungsluft
Sicherstellen, dass Abgasanlagen frei
sind und nicht verschlossen werden
können, z. B. durch Kondenswasser-
Ansammlungen oder äußere Einflüsse.
Ausreichende Versorgung mit Verbren-
nungsluft gewährleisten.
Anlagenbetreiber einweisen, dass
nachträgliche Änderungen an den bauli-
chen Gegebenheiten nicht zulässig sind
(z. B. Leitungsverlegung, Verkleidungen
oder Trennwände).
Gefahr
Undichte oder verstopfte Abgasan-
lagen oder unzureichende Zufuhr
der Verbrennungsluft verursachen
lebensbedrohliche Vergiftungen
durch Kohlenmonoxid im Abgas.
Ordnungsgemäße Funktion der
Abgasanlage sicherstellen. Öffnun-
gen für Verbrennungsluftzufuhr dür-
fen nicht verschließbar sein.