1 - EINFÜHRUNG
HINWEIS:
Wenn die Flüssigkeitsleitung mit einem Ventil ausgestattet
ist, darf das Kältemittel in flüssigem Zustand niemals
zwischen dem geschlossenen Ventil und dem Expansionsventil
verbleiben, da eine Veränderung der Temperatur zu einer
Ausdehnung der Flüssigkeit und somit zu einem Riss dieses
Teils des Kreislaufs führen kann. Dieses Ventil befindet sich
in der Flüssigkeitsleitung vor dem Filtertrockner-Kasten.
Niemals einen Kältemittelbehälter einer offenen Flamme oder
heißem Wasserdampf unter Druck aussetzen! Dabei könnte ein
gefährlicher Überdruck entstehen. Wenn die Kältemittelflüssigkeit
erhitzt werden muss, darf hierfür nur heißes Wasser verwendet
werden.
Die Norm NF E29-795 beschreibt die Regelungen zur Behandlung
und Rückgewinnung halogenierter Kohlenwasserstoffe unter
optimalen Qualitätsbedingungen für die Produkte und optimalen
Sicherheitsbedingungen für Personen, Eigentum und die Umwelt.
Nach einer Störung der Geräte muss das Kältemittel unter
Berücksichtigung dieser Norm ausgetauscht oder von einem
Speziallabor eine Analyse des Kältemittels vorgenommen werden.
Alle Kältemittelübertragungs- und -rückgewinnungsprozesse
müssen mithilfe einer Absaugvorrichtung vorgenommen werden.
Für den Anschluss an die Übertragungsstation sind für alle Geräte
Serviceventile an den Flüssigkeits-, Saug- und Druckleitungen
erhältlich.
Die Geräte dürfen keinesfalls durch die Installation von
Vorrichtungen für das Nachfüllen mit Kältemittel oder Öl, für die
Entnahme und die Entleerung abgeändert werden. Diese Geräte
verfügen über die erforderlichen Öffnungen. Bitte auf die geprüften
Maßzeichnungen Bezug nehmen.
Einwegflaschen zur Rückgewinnung nicht wiederverwenden und
nicht neu füllen! Dies ist gefährlich und illegal. Wenn die Flaschen
zur Rückgewinnung leer sind, ist verbleibendes Gas aus ihnen
abzulassen und dann sind sie zur Entsorgung an eine geeignete
Sammelstelle abzugeben. Die Flaschen nicht verbrennen!
Betriebsprüfungen:
WICHTIG:
Dieses Produkt enthält fluoriertes Treibhausgas gemäß dem
Kyoto-Protokoll.
Kältemitteltyp: Lesen Sie das Typenschild.
Treibhauspotenzial (TP): siehe nachstehende Tabelle.
WICHTIG:
Bei allen Arbeiten am Kältekreis dieses Produkts müssen die
einschlägigen Vorschriften beachtet werden. In der
Europäischen Union handelt es sich hierbei insbesondere
um die Verordnung Nr. 517/2014 (F-Gase-Verordnung).
Es muss sichergestellt werden, dass das Kältemittel während
der Installations- und Wartungsarbeiten sowie bei der
Entsorgung des Gerätes nicht in die Atmosphäre entweichen
kann.
Die absichtliche Abgabe von Kältemittel an die Umwelt ist
untersagt.
Wird ein Kältemittelleck entdeckt, muss dieses so schnell wie
möglich beseitigt und repariert werden.
Nur qualifizierte und zugelassene Personen dürfen die
Installation, Wartung und Dichtigkeitsprüfung des
Kältekreislaufs sowie die Außerbetriebnahme der Geräte und
die Rückgewinnung von Kältemittel durchführen.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass aufgefangenes
Kältemittel recycelt, regeneriert oder entsorgt wird.
Der Betreiber muss regelmäßig Dichtigkeitsprüfungen
durchführen oder durchführen lassen.
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Gemäß Vorschriften der Europäischen Union sind folgende
Intervalle vorgesehen:
System OHNE
Leckerkennung
Kontrolle
System MIT
Leckerkennung
Kontrolle
Kältemittelfüllung je
Kreislauf
Tonnen
(CO
-Äquivalent)
2
R134a
Füllmenge
(TP
< 3,5 kg
1430)
R407C
Füllmenge
(TP
< 2,8 kg
Kältemittelfüllung
1774)
je Kreis (kg)
R410A
Füllmenge
(TP
< 2,4 kg
2088)
HFOs:
R1234ze
(1) Ab dem 01.01.2017 müssen die Geräte mit einem Leckerkennungssystem
ausgerüstet sein.
WICHTIG:
Für alle Geräte, die regelmäßigen Dichtigkeitsprüfungen
unterzogen werden, muss der Betreiber folgende Informationen
in einem Wartungsbuch erfassen: Menge und Typ der
Systemflüssigkeiten (nach Füllung und zur Rückgewinnung),
Menge der recycelten, regenerierten oder entsorgten
Flüssigkeit, Datum und Ergebnisse der Dichtigkeitsprüfungen,
Name des Technikers und der die Arbeiten durchführenden
Firma etc.
Bitte wenden Sie sich an Ihren örtlichen Händler oder
Installateur, wenn Sie noch Fragen haben.
Die in der Norm EN 378 enthaltenen Informationen bezüglich der
Betriebskontrollen können verwendet werden, wenn in den
nationalen Rechtsvorschriften keine ähnlichen Kriterien existieren.
Führen Sie regelmäßig Leckprüfungen aus und beseitigen Sie
auftretende Leckagen unverzüglich.
Keine
12
6 Monate 3 Monate
Monate
Keine
24
12
Monate
Monate
5 ≤
50 ≤
< 5
Füllmenge
Füllmenge
< 50
< 500
Tonnen
Tonnen
34,9 ≤
3,5 ≤
Füllmenge
Füllmenge
< 349,7
< 34,9 kg
kg
28,2 ≤
2,8 ≤
Füllmenge
Füllmenge
< 281,9
< 28,2 kg
kg
23,9 ≤
2,4 ≤
Füllmenge
Füllmenge
< 239,5
< 23,9 kg
kg
Keine Voraussetzungen
6 Monate
Füllmenge
> 500
Tonnen
(1)
Füllmenge
> 349,7
kg
Füllmenge
> 281,9
kg
Füllmenge
> 239,5
kg