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Bergen Des Raupendumpers; Fahrzeug Mit Kran Verladen; Sicherheitshinweise - Wacker Neuson DT15 Betriebsanleitung

Raupendumper
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Bedienung

Bergen des Raupendumpers

Fahrzeug mit Kran verladen

L1
L1
L1
Abb. 71: Kranverladung
3-30

Sicherheitshinweise

• Der Verladekran und das Hebezeug müssen ausreichend dimensioniert sein
• Bei der Kranverladung ist ein geeignetes Hebemittel notwendig
• Fahrzeug gegen unbeabsichtigte Bewegungen sichern!
L2
L2
Zum Verladen des Fahrzeugs gehen Sie wie folgt vor:
• Mulde entleeren
• Mulde einkippen und absenken
L2
• In Mittelstellung drehen
• Motor abstellen
• und Zündschlüssel abziehen.
• Überrollbügel verstellen
• Geeignete Hebemittel, Ketten etc. benutzen.
• Maschinenteile, die mit Seilen oder Ketten in Berührung kommen, entsprechend
schützen
Hebemittel an den vier Hebepunkten des montieren
Die Längen L1 und L2 der Hebemitteln beachten
• Das Fahrzeug langsam heben und kontrollieren, dass die Raupenketten beim Hebel
parallel zum Untergrund bleiben
• L1= oder größer als 3000 mm Traglast (lotrecht) min. 1500 kg
• L2= oder größer als 3000 mm Traglast (lotrecht) min. 1500 kg
Achtung!
Der Raupendumper kann aufgrund seiner Bauart nicht abgeschleppt werden
Den Dumper nur mit einem geeigneten Kran bergen
Der Raupendumper kann nur an den Verzurrösen aus dem unmittelbaren
Gefahrenbereich gezogen werden.
Gefahr
!
Bei unsachgemäßem Verladen des Fahrzeugs mit einem Kran besteht
Unfallgefahr!
Es dürfen sich keine Personen im Fahrzeug befinden!
Nur erfahrene Personen mit dem Anschlagen von Lasten und Einweisen
von Kranfahrern beauftragen! Der Einweiser muss sich in Sichtweite des
Kranfahrers aufhalten oder mit ihm in Sprechkontakt stehen.
Achten auf ausreichende Tragfähigkeit des Verladekrans und der Lastauf-
nahmemittel (Seile, Ketten)!
Fahrzeug darf nur in Verbindung mit entleertem Standardlöffel gehoben
werden
Nicht unter die schwebende Last treten!
Lesen Sie unbedingt die Sicherheitshinweise am Anfang dieses Kapitels
und berücksichtigen Sie die Hinweise im „Merkheft Erdbaumaschinen" der
Tiefbau-Berufsgenossenschaft!
Es müssen die vorgeschriebenen Längen L1 und L2 der Hebemittel beach-
tet werden
BA DT15 de - Ausgabe 1.5 * * dt15b330.fm

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