5 Bedienung
5.5
Differentialsperre
5.6
Beleuchtung/Signalanlage
Hubarmscheinwerfer
5-28
Nicht verfügbar.
WARNUNG
Unfallgefahr durch geblendete Verkehrsteilnehmer!
Durch eingeschaltete Arbeitsscheinwerfer können Verkehrsteilnehmer auf
öffentlichen Straßen geblendet werden, das kann zu schweren
Verletzungen oder Tod führen.
► Werden Verkehrsteilnehmer geblendet, Arbeit einstellen.
► Arbeit erst wieder aufnehmen, wenn eine ausreichende Ausleuchtung
des Arbeitsbereichs ohne Blendung von Verkehrsteilnehmern
gewährleistet werden kann.
Die Taste befindet sich im rechten Tastenfeld.
Hubarmscheinwerfer
Ein
Aus
Taste
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